Regiune: Germania
Familie

Die Aufhebung der Verjährungsfrist für "Einfachen“ und "Schweren" sexuellen Missbrauch von Kindern

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Bundeskanzleramt

697 Semnături

Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

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Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Petition richtet sich an: Bundeskanzleramt

Der deutsche Bundestag möge die Aufhebung der Verjährungsfrist für "Einfachen“ und "Schweren" sexuellen Missbrauch von Kindern, § 176 I StGB beschließen.

motive

Es sollte in einer demokratischen und offenen Gesellschaft keine Verjährungsfrist für solche Taten geben. Kinder sind unser höchstes Gut und bedürfen einem besonderen Schutz, sowie Fürsorge. Die deutsche Justiz sollte bemüht sein, solche Taten restlos aufzuklären, auch wenn der Fall viele Jahre her ist. Kein Täter darf unbehelligt davon kommen.

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Informații privind petiția

Petition gestartet: 11.11.2013
Petition endet: 09.01.2014
Regiune: Germania
categorie: Familie

știri

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Seelischer Mord! Die Regelung zur Verjährung ist nicht ausreichend. Bis ein Kind (spätere Erwachsene ) begreift das ein Täter bestraft werden muss vergehen unter Umständen sehr viele Jahre. Ein Kind leidet bis zu seinem Lebensende an den Folgen von Sexuellem Missbrauch

Das Ausleben einvernehmlicher Sexualität jedes Menschen muss erlaubt sein. Das abbrechen einvernehmlicher sexualisierter Beziehungen mit einem unmündigen Kind ohne dessen Willen muss verboten sein. Einvernehmlichkeit ist hier als psychologischen und nicht als juristischen Begriff zu verstehen. Die Lüge, dass es keine einvernehmlichen sexualisierten Beziehungen zwischen Eltern und Erwachsenen geben kann, soll nicht mehr verbreitet werden dürfen.

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