Petition richtet sich an:
Landtag (über den Petitionsausschuss)
Das derzeitig in unserem Bundesland gültige PsychKG vom 30. Januar 1992 entspricht in tragenden Teilen nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem sind die dort formulierten Hilfen nicht mehr zeitgemäß. Dies ist lange bekannt, doch die Landesregierung misst diesem Umstand keine Dringlichkeit bei. Betroffene, Angehörige, Einrichtungen und Verbände sehen das anders und fordern daher eine neues PsychKG für Sachsen-Anhalt.
Das PsychKG regelt den Eingriff in die Grundrechte besonders verletzlicher Personen - Menschen mit psychischen Erkrankungen. Wir verlangen daher ein Gesetz, das unsere folgenden Vorstellungen aufnimmt:
- jeder Eingriff in die Grundrechte (Freiheitsentziehung, medizinische Behandlung gegen den Willen des Betroffenen) ist klar und nachvollziehbar zu regeln
- jede freiheitsentziehende Maßnahme und Zwangsbehandlung ist zu dokumentieren und an eine zentrale Stelle zu melden
- eine Pflicht, geeignete Hilfen für Betroffene anzubieten, damit Zwangsmaßnahmen möglichst vollständig vermieden werden
- das Partizipationsrecht von Betroffenen und Angehörigen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen
- die Schaffung von gemeindepsychiatrischen Verbünden
Außerdem fordern wir: - der Willen des Patienten muss vorgehen (z. B. Patientenverfügungen, Behandlungsvereinbarungen) - die Benennung von durch Betroffene legitimierte FürsprecherInnen in Einrichtungen - trialogisch besetzte Beschwerdestellen in unabhängiger Trägerschaft - eine Psychiatrieplanung auf kommunaler und auf Landesebene, die folgende Vorgaben macht: o Durchsetzung des Prinzips „ambulant vor stationär“ im psychiatrischen Versorgungssystem o die Förderung personenzentrierter Versorgungsangebote und eine klare Regelung zur Gewährung des persönlichen Budgets o der Einsatz von Genesungsbegleitern (EX-IN Absolventen) und die Beratung durch Betroffene und Angehörige o die Koordination sozialpsychiatrischer Hilfen durch den Einsatz von hauptamtlichen PsychiatriekoordinatorInnen - die aktive Unterstützung der Beteiligung von Betroffenen und Angehörigen in allen für sie relevanten Gremien und Organisationen (z.B. beim Gesetzgebungsverfahren, Psychiatrieausschuss, Besuchskommissionen, psychosoziale Arbeitsgemeinschaften, gemeindepsychiatrische Verbünde, auf Einrichtungsebene)
Mit dieser Petition fordern wir die Parteien und den Landtag dazu auf, umgehend unter Einbeziehung von Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten die Novellierung des PsychKG vorzunehmen und sicherzustellen, dass die genannten Punkte berücksichtigt und das neue PsychKG ohne Verzögerung verabschiedet wird. Dies sollte im Koalitionsvertrag vereinbart werden.
Begründung
Wir von der Selbsthilfeinitiative STIMME für Psychiatrie-Erfahrene starten zusammen mit dem Landesverband Angehörige psychisch Kranker e.V. und der Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie im Land Sachsen Anhalt e.V. diese Petition, weil die Landesregierung eine Erneuerung des PsychKG schon viel zu lange versäumt hat. Das PsychKG regelt den Eingriff in die Grundrechte besonders verletzlicher Bürger – von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen denen es besonders schwer fällt ihre Rechte einzufordern. Das derzeitig in unserem Bundesland gültige PsychKG vom 30. Januar 1992 entspricht in tragenden Teilen nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem sind die dort formulierten Hilfen nicht mehr zeitgemäß. Dies führt zu unnötigem Leiden der Betroffenen. Dies ist lange bekannt, doch die Landesregierung misst diesem Umstand keine Dringlichkeit bei. Betroffene, Angehörige, Einrichtungen und Verbände sehen das anders und fordern daher eine neues PsychKG für Sachsen-Anhalt. In März 2016 sind wieder Landtagswahlen. Wir wollen, dass die neuen Regierungsparteien sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichten, ein neues und besseres PsychKG zu verabschieden. Helfen Sie uns dabei, dem Landtag deutlich zu machen, dass die Erneuerung dieses Gesetzes nicht länger verzögert werden darf. Damit Ihre Unterschrift vom Petitionsausschuss des Landtags akzeptiert wird, brauchen wir sie handschriftlich. Elektronische gesammelte Stimmen werden dort nicht angenommen. Sie sind aber ungeachtet dessen wichtig, um uns, den Initiatoren der Petition, und allen die sich daran beteiligen, die Gewissheit zu geben, dass wir mit unseren Forderungen nicht allein stehen.