Einführung einer einheitlichen Erwerbstätigenversicherung für Beamte und Arbeiter

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das bestehende System der Alterssicherung grundlegend zu reformieren. Hierzu sollen das berufsständische Versorgungssystem des Beamtentums und die gesetzliche Rentenversicherung zu einer gemeinsamen, einheitlichen Rentenkasse (Erwerbstätigenversicherung) zusammengeführt werden.
Zudem ist das Rentenniveau für alle Einzahler anzugleichen. Die Höhe der Altersbezüge darf nicht mehr rein vom Lebensalter, sondern muss primär von den tatsächlichen Einzahlungsjahren abhängig gemacht werden.

Begründung
1. Abschaffung von Sonderrechten und echte Gleichberechtigung nach dem Grundgesetz.
Das traditionelle Beamtentum und die damit verbundene steuerfinanzierte Pension sind in ihrer heutigen Form überholt. Laut Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Das aktuelle Zwei-Klassen-System bei der Alterssicherung widerspricht diesem Gleichberechtigungsgrundsatz im gesellschaftlichen Empfinden fundamental. Beamte müssen wie alle anderen Arbeitnehmer, Angestellten und Selbstständigen in dieselbe gesetzliche Rentenkasse einzahlen.

2. Angleichung und Deckelung der Altersbezüge hin zu einem einheitlichen Prozentsatz
Eine Zusammenlegung der Systeme darf nicht dazu führen, dass die Bezüge künstlich angehoben werden, um bisherige Privilegien aufrechtzuerhalten. Ziel der Reform muss eine vollständige Harmonisierung der Rentensätze sein, sodass am Ende ein einziger, gemeinsamer Prozentsatz für alle Altersbezüge gilt. Analog zur historischen Rentenüberleitung und -anpassung zwischen Ost- und Westdeutschland fordern wir einen verbindlichen Stufenplan, der das Zwei-Klassen-System auflöst und zu einem einheitlichen Niveau führt:

  • Deckelung der Beamtenpensionen: Die Bezüge für ehemalige Beamte werden von ihren aktuellen Spitzenwerten (derzeit bis zu 71,75 %) schrittweise auf den neuen, gemeinsamen Zielwert heruntergerechnet.
  • Anhebung des Rentenniveaus: Das Rentenniveau für „normale“ Arbeitnehmer (das aktuell brutto bei rund 48 % liegt) wird schrittweise angehoben, sodass es nicht mehr unter die Marke von 50 % fallen kann.

Das finale Endergebnis dieser Angleichung muss ein einheitlicher, für alle Berufsgruppen gleicher Prozentsatz sein. Nur so wird der verfassungsrechtliche Gleichberechtigungsgrundsatz bei der Altersvorsorge konsequent und dauerhaft umgesetzt.

3. Einzahlungszeit vor Lebensalter
Das Rentenalter starr an ein biologisches Lebensalter zu koppeln, ist ungerecht. Wer beispielsweise bis zum 35. Lebensjahr studiert und erst dann beginnt, Beiträge zu leisten, darf im Alter nicht denjenigen gleichgestellt werden, die bereits seit ihrem 17. Lebensjahr ununterbrochen in die Kasse einzahlen und körperliche oder geistige Arbeit leisten. Die geleistete Einzahlungszeit muss das primäre Kriterium für den Rentenanspruch und die Rentenhöhe sein. Wer länger einzahlt, muss früher oder mit höheren Ansprüchen in den Ruhestand gehen können.

4. Stabilisierung des Rentenniveaus für die Gesamtgesellschaft
Wenn alle Erwerbstätigen – inklusive Beamte, Politiker und Selbstständige – gemeinsam in eine einzige Rentenkasse einzahlen, steht dem System ein deutlich breiteres finanzielles Fundament zur Verfügung. Eine Absenkung des Rentenniveaus, wie sie derzeit immer wieder zulasten der normalen Arbeitnehmer diskutiert wird, wäre damit hinfällig. Das System würde solidarischer, krisenfester und zukunftssicherer.
Aus diesen Gründen fordern wir den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Grundlagen für eine gerechte, einheitliche und leistungsbezogene Altersvorsorge für alle Bürger zu schaffen.

Begründung

Persönliche Begründung
Ich unterstütze diese Forderung, weil ich das derzeitige System der Altersvorsorge als ungerecht empfinde. Als Arbeitnehmer zahle ich über Jahrzehnte hinweg verpflichtend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein und trage damit einen wesentlichen Teil der Finanzierung des Rentensystems. Gleichzeitig existieren für Beamte, Politiker und teilweise auch andere Berufsgruppen separate Versorgungssysteme, die aus Steuermitteln finanziert werden und häufig deutlich höhere Altersbezüge ermöglichen.
Diese unterschiedliche Behandlung führt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu dem Eindruck, dass es in Deutschland bei der Altersvorsorge zwei verschiedene Systeme mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten gibt. Dies steht aus meiner Sicht nicht im Einklang mit dem Gleichheitsgedanken des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Zwar sind die rechtlichen Grundlagen historisch gewachsen, dennoch erscheint es zunehmend schwer vermittelbar, warum ein Teil der Erwerbstätigen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgenommen ist, während die Mehrheit der Bevölkerung diese finanzieren muss.
Besonders betroffen macht mich, dass Menschen, die früh ins Berufsleben einsteigen und über viele Jahrzehnte Beiträge leisten, oft keine Altersversorgung erreichen, die ihrer Lebensleistung entspricht. Wer beispielsweise bereits mit 17 oder 18 Jahren arbeitet und Beiträge entrichtet, sollte bei der Altersvorsorge stärker berücksichtigt werden als Personen, die deutlich später in das Erwerbsleben eintreten. Die Dauer der tatsächlichen Beitragsleistung muss aus meiner Sicht ein wesentliches Kriterium für Rentenanspruch und Renteneintritt sein.
Darüber hinaus beobachte ich mit Sorge die regelmäßigen Diskussionen über ein sinkendes Rentenniveau und steigende Belastungen für Arbeitnehmer. Gleichzeitig werden die bestehenden Unterschiede zwischen den Versorgungssystemen selten grundsätzlich hinterfragt. Ich halte es daher für notwendig, dass langfristig alle Erwerbstätigen – Arbeitnehmer, Beamte, Politiker und Selbstständige – in ein gemeinsames Alterssicherungssystem eingebunden werden. Dadurch würde die Finanzierungsbasis verbreitert und die Lasten würden gerechter verteilt.
Ich unterstütze insbesondere das Ziel einer schrittweisen Angleichung der Altersbezüge. Dabei sollte weder eine Bevorteilung noch eine Benachteiligung einzelner Gruppen entstehen. Stattdessen sollte ein verbindlicher Übergangsplan geschaffen werden, der langfristig zu einem einheitlichen und nachvollziehbaren Niveau der Altersversorgung führt. Nur ein gemeinsames System kann dauerhaft Akzeptanz schaffen und das Vertrauen der Bevölkerung in die soziale Gerechtigkeit stärken.
Aus diesen Gründen unterstütze ich die Forderung nach einer grundlegenden Reform der Altersvorsorge und bitte den Gesetzgeber, die Voraussetzungen für eine gerechte, einheitliche und leistungsbezogene Altersversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Quellen

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (Art. 3 Abs. 1 GG)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Andre Dannenberg, Radebeul
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.06.2026
Sammlung endet: 15.12.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

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