Beendigung oder verpflichtende Nachbesserung mit Quellen
Mehrere unbelegte bzw. irreführende Tatsachenbehauptungen Die Petition leitet aus Art. 3 GG unzutreffend eine Pflicht zur Einheitsrente ab, vergleicht Pensionen (71,75 %) irreführend mit dem Rentenniveau (48 %) und behauptet ohne Beleg, die Einbeziehung aller Erwerbstätigen mache Rentenkürzungen hinfällig. Wesentliche Tatsachen wie unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, Alimentationsprinzip und spätere Leistungsansprüche werden ausgelassen.