31 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass freiwillige Arbeitgeberleistungen für eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung zur Absicherung und zu Gunsten des Arbeitnehmers steuerrechtlich nicht als Sachbezug betrachtet werden.Weder beim Arbeitnehmer noch beim Arbeitgeber sollen freiwillige betriebliche Leistungen für eine betriebliche Krankenversicherung zu einer steuerlichen Abgabenlast führen.
Begründung
Es ist nicht nachvollziehbar, dass freiwillige Arbeitgeberleistungen für eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung zur Absicherung und zu Gunsten des Arbeitnehmers als Sachbezug mit keinerlei Freibeträgen/Freigrenzen gewertet werden und damit einer Abgabenlast beim Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber unterworfen werden. Aktivitäten und Initiativen von Arbeitgebern, die Arbeitnehmer neben der gesetzlichen Krankenversicherung mit zusätzlichen betrieblichen Krankenversicherungsleistungen versorgen wollen, sollen gefördert und nicht mit Steuern belastet werden."
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
11.11.2017
Petition endet:
20.02.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 2-19-08-6110-000410 Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass freiwillige Arbeitgeberleistungen für eine
zusätzliche betriebliche Krankenversicherung zur Absicherung und zu Gunsten des
Arbeitnehmers weder steuer- noch sozialversicherungsrechtlich als Sachbezug
betrachtet, sondern als steuerbefreit behandelt werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, es sei nicht nachvollziehbar, dass freiwillige
Arbeitgeberleistungen für eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung als
Sachbezug und ohne Freibetrag/Freigrenzen betrachtet würden.... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.