Energiewirtschaft - Dauer von Schlichtungsverfahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
99 Unterstützende 99 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

99 Unterstützende 99 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge folgende Änderungen zum EnWG beschließen:§ 111b (1) EnWG: Schlichtungsverfahren sind innerhalb von 3 Monaten abzuschließen. Die Schlichtungsstelle ist so auszustatten, dass sie sämtliche Beschwerden fristgerecht bearbeiten kann.

Begründung

Zu § 111b (1) EnWG:Die Schlichtungsstelle benötigt für die Vorprüfung einer Anfang Februar 2012 eingegangenen Beschwerde 7 Monate, um festzustellen, dass die Beschwerde zulässig ist. Für die weitere Bearbeitung werden voraussichtlich weitere Monate benötigt.Da dies mit Blick auf die ständig zunehmende Beschwerdeflut kein Einzelfall ist, muss die Schlichtungsstelle künftig so ausgestattet werden, dass sie wirksamer arbeiten kann, wenn sie nicht ein bloßes Alibi-Instrument der EU-Gesetzesinitiative bleiben soll. Der Bundesgesetzgeber ist hier in der Pflicht zur Gesetzesnachbesserung, weil er die vollständige Privatisierung der einstigen halböffentlichen Energieversorgung initiiert und die damit einhergehenden giergesteuerten Missbrauchsfälle einiger Versorger mit zu verantworten hat.Änderung zu § 20a EnWG: Wechselfristen sind grundsätzlich auf 3 Wochen zu begrenzen. Die Frist soll bei Vertragsabschluss mit dem neuen Versorger zu laufen beginnen.Die tatsächlichen Fristen zum Versorgerwechsel sind immer noch wesentlich länger (hier in einem Fall 14 Wochen), als der Gesetzgeber vorgegeben hat, weil der geltende Fristlauf gesetzeskonform auch erst zu einem Zeitpunkt beginnt, den der neue Versorger selbst bestimmen kann. Damit kann das angestrebte Ziel mit einer 3-wöchigen Frist sehr leicht umgegangen werden. Die gesetzlich vorgegebene Frist ist wirkungslos; der schnelle Wechsel und damit der wirksame Wettbewerb werden dadurch offensichtlich behindert.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-09-751-041782

    Energiewirtschaft


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Energiewirtschaftsgesetz so zu ändern, dass
    Schlichtungsverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden können
    und die Schlichtungsstelle so auszustatten, dass sie sämtliche Beschwerden
    fristgerecht bearbeiten kann.
    Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 99 Mitzeichnungen und ein
    Diskussionsbeitrag vor.
    Zur... weiter

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