Energiewirtschaft - Durchsetzbarer Anspruch auf einen Stromzähler mit nutzbarer Prepaid-Funktion

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
35 Unterstützende 35 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

35 Unterstützende 35 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass jeder Stromkunde einen durchsetzbaren Anspruch auf einen Stromzähler hat, der eine ohne Zusatzkosten nutzbare Prepaid-Funktion bietet.

Begründung

Der Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD“ vom 17.12.2013, Seite 126 enthält die folgende Vereinbarung„Schutz der Verbraucher im EnergiesektorWir wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren, zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit Prepaid-Funktion.“Nach Ansicht des Petenten ist der in der Petition geforderte durchsetzbare Rechtsanspruch ein geeignetes Mittel den Einsatz von Prepaidzählern voranzubringen. Weitergehende Gesetzesanpassungen, insbesondere soweit sie als Folgeanpassungen erforderlich sein sollten, um dem Petitionsbegehren zu entsprechen, schließt die Petition ausdrücklich nicht aus.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-19-09-751-004820 Energiewirtschaft

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass jeder Stromkunde einen gesetzlichen Anspruch
    auf einen Stromzähler mit Prepaid-Funktion hat, ohne dass dafür Zusatzkosten
    anfallen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 36 Mitzeichnungen und 23 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt,... weiter

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