Soziales

Erhalt des Paragraph 80 StGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
243 Unterstützende 238 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

243 Unterstützende 238 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ ist durch Beschluss des Bundestages seit heute, 1.1.2017, nicht mehr im Deutschen Strafgesetzbuch gelistet. Der Deutsche Bundestag folgte mit seiner Abschaffung des Angriffskriegs-Paragraphen einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.

Dieser Paragraph muss erhalten bleiben um den Frieden in Deutschland und dessen angrenzenden Länder weiterhin zu erhalten. Durch den Wegfall wird das ausführen dieser Straftat begünstigt !

Begründung

Helft mit den Frieden zu bewahren und unterzeichnet diese Petition ! Erweiterungsvorschläge sind willkommen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Ich habe unterschrieben, weil: 1. in der Änderung VStGB §13, sind (wieder einmal) Einschränkungen enthalten z.B. "..nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen.." (bitte selbst mal lesen) 2. in dem alten §80 ging es nicht nur um Verletzung des Völkerrechts, sondern er verwies Explizit auf der GG 26 (bitte selbst mal lesen) 3. (wieder einmal) Änderung ohne grössere öffentliche Beteiligung Viele Grüße Mario

Die Vorschrift ist als §. 13 in das Völkerstrafgesetzbuch verschoben worden und wird also gar nicht aufgehoben. Die Petition ist also reiner Unsinn.

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