Die „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ ist durch Beschluss des Bundestages seit heute, 1.1.2017, nicht mehr im Deutschen Strafgesetzbuch gelistet. Der Deutsche Bundestag folgte mit seiner Abschaffung des Angriffskriegs-Paragraphen einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.
Dieser Paragraph muss erhalten bleiben um den Frieden in Deutschland und dessen angrenzenden Länder weiterhin zu erhalten. Durch den Wegfall wird das ausführen dieser Straftat begünstigt !
Begründung:
Helft mit den Frieden zu bewahren und unterzeichnet diese Petition ! Erweiterungsvorschläge sind willkommen!
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Chemnitz, 01.01.2017 (aktiv bis 28.01.2017)