Région: Allemagne
Image de la pétition Erhalt des Paragraph 80 StGB
Social

Erhalt des Paragraph 80 StGB

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag
243 Soutien 238 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

243 Soutien 238 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Die „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ ist durch Beschluss des Bundestages seit heute, 1.1.2017, nicht mehr im Deutschen Strafgesetzbuch gelistet. Der Deutsche Bundestag folgte mit seiner Abschaffung des Angriffskriegs-Paragraphen einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.

Dieser Paragraph muss erhalten bleiben um den Frieden in Deutschland und dessen angrenzenden Länder weiterhin zu erhalten. Durch den Wegfall wird das ausführen dieser Straftat begünstigt !

Raison

Helft mit den Frieden zu bewahren und unterzeichnet diese Petition ! Erweiterungsvorschläge sind willkommen!

Merci pour votre soutien

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Actualités

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Ich habe unterschrieben, weil: 1. in der Änderung VStGB §13, sind (wieder einmal) Einschränkungen enthalten z.B. "..nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen.." (bitte selbst mal lesen) 2. in dem alten §80 ging es nicht nur um Verletzung des Völkerrechts, sondern er verwies Explizit auf der GG 26 (bitte selbst mal lesen) 3. (wieder einmal) Änderung ohne grössere öffentliche Beteiligung Viele Grüße Mario

Die Vorschrift ist als §. 13 in das Völkerstrafgesetzbuch verschoben worden und wird also gar nicht aufgehoben. Die Petition ist also reiner Unsinn.

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