Região: Alemanha
Imagem da petição Fälligkeit der Beitragsnachweise, § 28f Abs. 3 SGB IV; Fälligkeit der Beiträge, § 23 Abs. 1 SGB IV
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Fälligkeit der Beitragsnachweise, § 28f Abs. 3 SGB IV; Fälligkeit der Beiträge, § 23 Abs. 1 SGB IV

Requerente não público
A petição é dirigida a
Bundesministerium für Gesundheit, Bundesminister für gesundheit Hermann Gröhe
16 Apoiador 15 em Alemanha

O peticionário não entregou a petição.

16 Apoiador 15 em Alemanha

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Sehr geehrter Herr Bundesminister Gröhe,

ich bin Lohnbuchhalter und möchte mit Ihnen bewirken, dass die Fälligkeit der Beitragsnachweise gemäß § 28f Abs. 3 SGB IV und die Fälligkeit der Beiträge für die Sozialversicherung gemäß § 23 Abs. 1 SGB IV mit dem Tag der Fälligkeit für der Lohnsteueranmeldung, § 41 a Abs. 1 EStG, zusammenfällt.

Ein Lohnabrechner muss in der Regel mindestens zweimal einen Mandanten (also jede Firma in Deutschland) anfassen, um ihn abzurechnen:

Das erste Mal, um die Beitragsnachweise gemäß § 28f Abs. 3 SGB IV 2 Arbeits­tage vor Fällig­keit der Beitrags­gut­schrift den Krankenkassen zu melden und die Beiträge gemäß § 23 Abs. 1 SGB IV am Fällig­keits­tag (dritt­letz­ter Bank­ar­beits­tag) abzuführen. Diese Meldungen sind schon während des Monats, in dem das Entgelt erzielt wird, zusätzlich auch noch bei nicht Gehaltsempfängern zu schätzen, also bei Stundenlohnempfänger u.a., die unterschiedliches Monatseinkommen haben. Sollten Veränderungen in dem Monat nach der Beitragsmeldung auftreten, dann müssen auch diese noch nachträglich berücksichtigt werden (zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer zum Ende des Monats erkrankt).

Das zweite Mal, um nach § 41 a Abs. 1 EStG die Lohnsteuer-Anmeldung spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums im Folgemonat durchzuführen.

Es ist sehr arbeitsintensiv, kostenintensiv und fehlerträchtig, wenn der Mandant zweimal angefasst werden muss. Sie können dazu jeden Steuerberater, Steuerfachangestellten und Lohnbuchhalter in Deutschland befragen. Es werden Ihnen sicherlich alle bestätigen. Durch diese zwei unterschiedlichen Abrechnungstermine entstehen extrem hohe Kosten allein in der Mitarbeiterbeschäftigung, im Stromverbrauch der Computer mit den Nebengeräten, eine hohe Internetbelastung durch die Meldungen, ein extrem hoher Papierverbrauch und eine sehr fehlerimmannente Abrechnungsart, die durch eine unnötige Komplexität durch zwei unterschiedliche Abrechnungsfristen hervorgerufen wird.

Eine Verschiebung der Fälligkeit der Beitragsnachweise auf den Termin der Lohnsteueranmaldung im Folgemonat löst das Problem komplett. Dabei werden die Zahlungsempfänger (Angestellten im öffentliche Dienst bei den Krankenkassen) in jeder Hinsicht entlastet, weil sofort eine exakte Meldung der Beitragsnachweise in richtiger Höhe für den letzten Monat abgegeben werden kann. Gleichzeitig ist auch hier die enorme Kosteneinsparung in der oben genannten Art gewährleistet.

Razões

Dies ist ein Verbesserungsvorschlag aus der täglichen Praxis einer Steuerkanzlei, eines Lohnbüros und von jedem Unternehmen in Deutschland. Es betrifft alle Firmen in Deutschland, einschließlich des öffentlichen Dienstes. Nur Fachleute aus der Entgeltabrechnnung kennen dieses Problem und es wird keinen davon geben, der gegen diese Gesetzesänderung ist, weil es seine tägliche Arbeit erleichtert und dabei extrem viel Geld gespart wird. Durch die Verlagerung der Meldung der Beiträge der Sozialversicherung für die Krankenkasse auf den Lohnsteueranmeldungszeitraum am 10. des Folgemonats ist das Problem komplett gelöst. Jeder, der bei der Krankenkasse arbeit, wird sich darüber freuen und jeder, der die Beitragsnachweise für die Krankenkassen erstellt, wird sich durch die Arbeitserleichterung freuen. Es werden extrem hohe Kosten gespart und Nachteile entstehen dadurch keine. Alle betroffenen Personenkreise würden diese Petition sicherlich unterstützen.

Sie können dieses bewirken, indem Sie die Petition unterstützen!

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Novidades

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

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  • Begründung des des Petitionsausschuss:

    Der Petent begehrt ein Zusammenlegen der Fälligkeit der Beitragsnachweise und der Fälligkeit der Beiträge für die Sozialversicherung mit dem Tag der Fälligkeit für die Lohnsteueranmeldung.

    Seit dem 1.1.2006 sind Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder die Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt. Der Beitragsnachweis ist zwei Arbeitstage vor Fälligkeit zu übermitteln.

    Diese gesetzlich festgelegten Fristen für die Fälligkeit der Beiträge und des Beitragsnachweises tragen dem Sachverhalt Rechnung,... avançar

Einsparungen durch verminderten Verwaltungsaufwand kontra Beitragssatzsenkung

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