Reason
Ungleichbehandlung durch extrem unterschiedliche Prüfquoten
Zusätzlich besteht eine gravierende Ungleichbehandlung in der steuerlichen Kontrolle:
- Kleinstunternehmen werden laut Finanzverwaltungsdaten nur in 0,5 – 1 % der Fälle geprüft.
- Regulär steuerzahlende Unternehmen hingegen erreichen Prüfquoten von 10 % (Mittelbetriebe) bis 4 % bei als „risikobehaftet“ eingestuften Betrieben.
(Quelle: Copilot)
Diese extreme Differenz bedeutet faktisch:
Dort, wo die Wettbewerbsverzerrung entsteht, wird kaum geprüft – dort, wo korrekt gearbeitet wird, wird massiv geprüft.
Der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bestätigte mir diese politische Haltung in einem Interview. Er erklärte sinngemäß:
- man könne Kleinstbetriebe „nicht alle prüfen“,
- dies sei „unverhältnismäßig“,
- und zudem „wirtschaftlich nicht zielführend“.
Damit wurde die Ungleichbehandlung nicht nur hingenommen, sondern aktiv verteidigt.
Die Konsequenz: Ein großer Teil der Kleinstbetriebe operiert faktisch außerhalb wirksamer Steuerkontrolle.
Quelle: Interview mit W. Schäuble für "Der faire Salon" und friseur-news.de
https://friseur-news.de/friseurbranche/zahlen-daten-fakten/im-gespraech-mit/dr-wolfgang-schaeuble
Die Folge: Ein strukturell verzerrter Markt, in dem korrekt arbeitende, umsatzsteuerpflichtige Unternehmen systematisch benachteiligt werden – und die Fehlentscheidung von 2012 heute zu einer existenzbedrohenden Lage im Friseurhandwerk geführt hat.
Die Kleinunternehmerregelung führt zu systemischen Marktverzerrungen im Friseurhandwerk
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist ursprünglich als Vereinfachung für Nebenerwerbsbetriebe gedacht gewesen. Im Friseurhandwerk wird sie jedoch in großem Umfang von Vollerwerbsbetrieben genutzt, die dauerhaft unter der Umsatzgrenze bleiben, um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen.
Das sieht sogar der Zentralverband des Friseurhandwerks so (Seite 16)
https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/26/f7/560396/ZV-Branchenbericht_2023_24_final.pdf
Dies führt zu:
- Preisunterbietung, die für umsatzsteuerpflichtige Betriebe nicht darstellbar ist
- fehlenden Investitionen in Qualität, Ausbildung und Modernisierung
- sinkenden Ausbildungszahlen und Fachkräftemangel
- Verdrängung regulärer Betriebe, die kostendeckend arbeiten müssen
Die Kleinunternehmerregelung ist damit in ihrer heutigen Form nicht mehr zeitgemäß und schadet dem Berufsstand.
Die aktuelle Risikoeinstufung der Finanzämter belastet reguläre Betriebe zusätzlich
Seit 2024/2025 werden Friseurbetriebe als „risikobehaftet“ eingestuft.
https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/handwerksrecht_barbershops_friseur-_und_kosmetikstudios_im_visier_des_zolls_risikobranche_seit_01_01_2026_ausweispflicht_razzien_und_die_meisterfrage_28899.html
Dies führt zu:
- deutlich höheren Prüfquoten
- zusätzlichem bürokratischem Aufwand
- steigenden Kosten für Steuerberatung und Dokumentation
- einer weiteren Verschärfung der Ungleichbehandlung gegenüber Kleinstbetrieben
Während reguläre Betriebe immer stärker kontrolliert werden, bleiben Kleinstbetriebe nahezu unkontrolliert. Dies ist weder gerecht noch wirtschaftlich sinnvoll.
4. Forderungen an den Deutschen Bundestag
Ich fordere den Deutschen Bundestag auf, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:
a) Reform der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
- Einführung einer Berufsausnahme für das Friseurhandwerk, sodass Vollerwerbsbetriebe nicht dauerhaft unter die Kleinunternehmerregelung fallen können.
- oder Absenkung der Umsatzgrenze für handwerkliche Dienstleistungen, um Missbrauch der Regelung zu verhindern.
- oder verpflichtende Umsatzsteuer für Vollerwerbsbetriebe im Handwerk, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
- Steuerbefreiung zeitlich begrenzen: Die Kleinunternehmerregelung darf nicht dauerhaft genutzt werden, sondern sollte auf eine klar definierte Übergangszeit beschränkt sein (z. B. 24 Monate), um echte Existenzgründungen zu unterstützen, aber langfristige Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
b) Angleichung der steuerlichen Prüfquoten
- Mindestprüfquote für Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich, um die extreme Ungleichbehandlung zu beenden.
- Einführung eines risikobasierten Modells, das alle Betriebsgrößen berücksichtigt – nicht nur umsatzsteuerpflichtige Unternehmen.
- Transparente Veröffentlichung der Prüfquoten nach Branchen, um nachvollziehbare und gerechte Kontrollstrukturen zu schaffen.
c) Stärkung regulärer, umsatzsteuerpflichtiger Betriebe
- Entlastung durch Bürokratieabbau, insbesondere bei Dokumentationspflichten und Prüfverfahren.
- Förderung von Ausbildung und Meisterbetrieben, um Qualität und Fachkräftesicherung zu stärken.
- Maßnahmen gegen Preisunterbietung und Schwarzarbeit, die durch unkontrollierte Kleinstbetriebe begünstigt werden.
- Absenkung der Umsatzsteuer für ALLE Friseure auf einen einheitlichen, reduzierten Betrag (z. B. 7 %), um faire Preise zu ermöglichen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Branche insgesamt zu entlasten.
Weil es eine ungleichbehandlung ist .Betriebe die ausbilden und Mitarbeiter fördern werden bestraft ,während andere legale Schwarzarbeit betreiben dürfen .