Familienrecht - Verfahrenspfleger/Umgangspfleger nicht in einer Person

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
149 Unterstützende 149 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

149 Unterstützende 149 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Person, die in einer Angelegenheit bereits zum Verfahrenspfleger bestellt worden ist, in demselben Verfahren nicht zum Umgangspfleger bestimmt werden kann.

Begründung

Verfahrenspfleger(in) mehrfach als Umgangspfleger(in) eingesetzt und wieder umgekehrtAus meiner Sicht besteht hier ein Interessenkonflikt - es wird vom Gericht eine Verfahrenspflegerin bestellt, um die Rechte des Kindes zu vertreten, gleichzeitig sorgt diese Person dafür, dass sie einen Folgeauftrag als Umgangspflegerin erhält. Durch die damit gegebene wirtschaftliche Komponente unterstelle ich eine Einschränkung bezüglich der freien unabhängigen Begutachtung der Umgänge.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-403-002792

    Familienrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass eine Person, die in einer Angelegenheit bereits zum
    Verfahrenspfleger bestellt worden ist, in demselben Verfahren nicht zum
    Umgangspfleger bestimmt werden kann.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es bestehe ein
    Interessenkonflikt, da der Verfahrenspfleger selbst darauf Einfluss nehmen könne,
    sich vom Gericht als Umgangspfleger bestellen zu lassen. Er verschaffe sich dadurch
    einen Folgeauftrag. Zudem führe dies möglicherweise... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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