Verwaltung

Flüchtlinge in KOMMUNALER Erstaufnahmeeinrichtung mit Bleiberecht für weiteren Asylverfahrensverlauf

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (Referat 123 –Flüchtlingsaufnahme) zu Händen Herrn Rolf Jäger

1.608 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

1.608 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (Referat 123 –Flüchtlingsaufnahme) zu Händen Herrn Rolf Jäger

Was soll geändert werden? Ausgangslage Der übliche Ablauf des Verfahrens bei der Unterbringung ist in NRW wie folgt: 1. Unterbringung für kurze Zeit in einer der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) 2. Verlegung in eine der rund 40 Zentralen Unterbringungseinheiten (ZUE) 3. Verteilung der Flüchtlinge von den ZUEs aus auf die Kommunen in Abhängigkeit von der Bevölkerungsstärke und Fläche gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW

Wegen der hohen Flüchtlingszahlen konnte dieses Verfahren nicht mehr eingehalten werden. Daher schickt(e) NRW die gerade angekommenen Flüchtlinge unmittelbar in die Kommunen in dafür von diesen eingerichtete Erstaufnahmelager. So hatte z. B. die Stadt Bergisch Gladbach in der letzten Juliwoche erstmals die Erstaufnahme von 78 Flüchtlingen zu organisieren. Diese für die Stadt neue Herausforderung führte in der Bevölkerung zu einer Welle von Hilfsbereitschaft, nicht nur in Form von materiellen Hilfen, sondern vor allem von persönlichem Engagement. So kam es schnell zu zahlreichen persönlichen Kontakten zwischen den Flüchtlingen und Bürgern der Stadt.

Nun aber sieht der übliche Verfahrensablauf vor, dass die Flüchtlinge die Stadt wieder verlassen müssen, um nach einem Aufenthalt in einer Zentralen Unterbringungseinheit des Landes dann wieder einer anderen Kommune zugewiesen zu werden.

Problemstellung und Anregung Damit wird der Prozess des „Ankommens in einer neuen Welt“ mit wertvollen zwischenmenschlichen Kontakten abrupt und unnötig unterbrochen. Hier sind nicht nur Kontakte zwischen Bürgern der Kommune und den aufgenommenen Flüchtlingen gemeint, sondern auch wertvolle Bindungen innerhalb der Gruppe der Flüchtlinge selbst. Eindringliches Beispiel: Eine Familie A passt auf das Kind einer alleinerziehenden Mutter B auf. Auch mit großem Engagement aufgebaute andere Hilfsstrukturen würden beendet.

Angeregt wird daher, die im Rahmen der Amtshilfe in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Kommune (wie z. B. Bergisch Gladbach) untergebrachten Flüchtlinge unter Anrechnung auf die kommunalen Quote dauerhaft der Kommune zuzuweisen.

Begründung

Win-Win-Situation für ALLE Beteiligten! Für alle Beteiligten ergeben sich nur Vorteile aus solch einer Handhabung!

Für die Flüchtlinge: keine eigentlich unnötigen weiteren Umzüge mehr; dadurch Gelegenheit, sich weiter auf das Einleben in die neue Umgebung zu konzentrieren und soziale Kontakte zu vertiefen.

Für die Landesregierung: Keine unnötige Verfahrensaufblähung, dadurch allein werden Steuergelder gespart, weil z. B. auch Kosten für entbehrliche Umzüge entfallen.

Für die Kommunen: Ersparnis bei der Organisation von Flüchtlingslagern durch Vermeidung ständiger Neubelegung.

Für den Integrationsprozess: Infolge von Planungssicherheit können Integrationsangebote vor Ort gemacht, genutzt und fortgeführt werden.

Für die Bevölkerung in den betroffenen Kommunen: Durch Bestehen auf den ursprünglichen Verfahrensablauf würden positive Erfahrungen aus den Kontakten zu den Flüchtlingen verpuffen. Dürften die Flüchtlinge hingegen bleiben, so könnten entstandene Kontakte weiter vertieft werden. Dies würde zum weiteren Verständnis der Lage der Flüchtlinge beitragen. Die Bevölkerung bliebe weiter motiviert zu helfen.

Last but not least: Eine Abweichung vom üblichen Verfahrensablauf ist m. E. möglich, weil bereits die Erstzuweisung an eine Kommune eine solche Abweichung darstellt und daher der weitere Verfahrensablauf im Lichte der neuen Situation geregelt werden sollte.

Warum sollen andere Menschen die Petition unterstützen? Da ich keine Nachteile von meinem Vorschlag sehe, sollte eigentlich jeder Bürger einer betroffenen Kommune diesen Vorschlag unterstützen können. Da neben meiner eigenen Heimatstadt Bergisch Gladbach auch zahlreiche andere Kommunen mit Erstaufnahmelagern betroffen sind, sollten auch deren Bürger das gleiche Interesse haben und diese Petition unterstützen können.

WICHTIGER ERGÄNZENDER HINWEIS (eingestellt am 28.08.15): Klarstellen möchte ich noch, dass es bei der Initiative nicht darum geht, Einfluss auf das Ergebnis der einzelnen Asylverfahren zu nehmen. Uns allen ist gewiss bewusst, dass viele Menschen zu uns gekommen sind, die hier nicht werden bleiben können, weil ein Asylgrund nicht vorliegt. Unabhängig von der Frage, wie sich der Einzelne zu der Frage positioniert, ob und wenn ja wie der zunehmende Zufluss an Flüchtlingen nach Deutschland gestoppt werden kann, ist von sehr großer Bedeutung, wie man mit den bereits bei uns angekommenen Flüchtlingen umgeht. Da ist in erster Linie die menschliche Seite angesprochen, die zu unterstützen jedem möglich sein sollte.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.08.2015
Petition endet: 11.09.2015
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Verwaltung

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,

    heute erhalten Sie meine abschließende Nachricht.

    Nach Beendigung der Petition im September hatte ich berichtet, das diese von 1.607 Menschen online und 1.657 "offline" unterzeichnet wurde (Gesamtzahl damit 3.264). Unser Anliegen war es, die Unterschriftslisten dem NRW-Innenminister Jäger zu überreichen.
    Das hat leider erst heute terminlich geklappt.

    Wir haben dem Innenminister das Anliegen der Petition nochmals vorgetragen und von der Entwicklung in der Flüchtlingsunterkunft in Bergisch Gladbach Sand berichtet.
    Herr Jäger hat kurz die derzeitige Situation in NRW dargestellt und z. B. berichtet, dass die Koordination schon besser laufen würde.

    Und zum Schluss - sehr erfreulich - hat er ausgeführt,... weiter

  • Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,

    die Petition ist seit gestern beendet. Innerhalb der letzten vier Wochen wurde diese von 1607 Menschen online unterzeichnet. Hinzu kommen noch 1657 Unterstützer "offline" auf Unterschriftslisten. Damit liegt die Gesamtzahl an Unterstützern bei 3.264. Für diesen beachtlichen Zuspruch möchte ich mich bei Ihnen zugleich auch im Namen meiner Mitstreiter(innen) ganz herzlich bedanken.

    Unser Anliegen ist es nun, diese Listen dem NRW-Innenminister Jäger zu überreichen. Inwieweit jedoch die Petition einen Beitrag zum Umdenken im Sinne des Anliegens leisten wird, bleibt abzuwarten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Martin Wiegelmann
    (für die Bürgerinitiative)

Jeder Mensch auf dieser Welt hat ein Recht auf menschenwürdige Behandlung

DIe derzeitige Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge ist grundgesetzwidrig - Art 16 a GG besagt : (1) "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist...." Die Ausweitung des Asylrechts auf unbestimmt viele Menschen aus aller Welt verstößt darüber hinaus auch gegen Art. 20 Abs. 2 u. 3 GG...

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