Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass jeder Arbeitgeber generell dazu verpflichtet ist interne Fortbildungsmaßnahmen anzubieten oder ein Arbeitsverhältnis fortführend in Teilzeitform weiterzuführen, wenn der Arbeitnehmer eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme auf eigenen Wunsch in Anspruch nimmt oder ein Studium aufnimmt oder generell seinen Bildungsstand und seine Qualifikation erhöhen möchte.
Begründung
Es soll verhindert werden, dass Arbeitsverhältnisse mit monotonen Tätigkeiten, den Arbeitnehmer daran hindern seinen Wissensstand zu erhöhen. Es soll den Arbeitnehmer schützen, wenn er den Wunsch hat seine Qualifikation zu erhöhen und darin entsprechend Zeit zu investieren ist, aus einem Arbeitsverhältnis gekündigt zu werden. Es soll jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben werden, sich neuen Interessen und Zielen zu widmen und so vor Unzufriedenheit und geistigem Stillstand bewahren. Ein Arbeitsverhältnis bietet somit den Anreiz finanziell speziell ausgerichteten Unterricht zu ermöglichen und eine bessere Weiterentwicklung im Betrieb oder Außerhalb ist somit konzeptionelle Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses und zukünftig absichernd durch weiterreichende Auswahlmöglichkeiten bei Bewerbungsprozessen und der Arbeitssuche.
Link zur Petition
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Pet 4-17-11-8131-051986
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, dass Arbeitgeber generell dazu verpflichtet sind, interne
Fortbildungsmaßnahmen anzubieten oder ein Arbeitsverhältnis fortführend in
Teilzeitform weiterzuführen, wenn der Arbeitnehmer eine entsprechende
Weiterbildungsmaßnahme auf eigenen Wunsch in Anspruch nimmt oder ein Studium
aufnimmt oder generell seinen Bildungsstand und seine Qualifikation erhöhen
möchte.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor,... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.