Förderung der beruflichen Weiterbildung - Verpflichtung der Arbeitgeber zur Fortbildung der Arbeitnehmer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
201 Unterstützende 201 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

201 Unterstützende 201 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass jeder Arbeitgeber generell dazu verpflichtet ist interne Fortbildungsmaßnahmen anzubieten oder ein Arbeitsverhältnis fortführend in Teilzeitform weiterzuführen, wenn der Arbeitnehmer eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme auf eigenen Wunsch in Anspruch nimmt oder ein Studium aufnimmt oder generell seinen Bildungsstand und seine Qualifikation erhöhen möchte.

Begründung

Es soll verhindert werden, dass Arbeitsverhältnisse mit monotonen Tätigkeiten, den Arbeitnehmer daran hindern seinen Wissensstand zu erhöhen. Es soll den Arbeitnehmer schützen, wenn er den Wunsch hat seine Qualifikation zu erhöhen und darin entsprechend Zeit zu investieren ist, aus einem Arbeitsverhältnis gekündigt zu werden. Es soll jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben werden, sich neuen Interessen und Zielen zu widmen und so vor Unzufriedenheit und geistigem Stillstand bewahren. Ein Arbeitsverhältnis bietet somit den Anreiz finanziell speziell ausgerichteten Unterricht zu ermöglichen und eine bessere Weiterentwicklung im Betrieb oder Außerhalb ist somit konzeptionelle Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses und zukünftig absichernd durch weiterreichende Auswahlmöglichkeiten bei Bewerbungsprozessen und der Arbeitssuche.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-8131-051986

    Förderung der beruflichen Weiterbildung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass Arbeitgeber generell dazu verpflichtet sind, interne
    Fortbildungsmaßnahmen anzubieten oder ein Arbeitsverhältnis fortführend in
    Teilzeitform weiterzuführen, wenn der Arbeitnehmer eine entsprechende
    Weiterbildungsmaßnahme auf eigenen Wunsch in Anspruch nimmt oder ein Studium
    aufnimmt oder generell seinen Bildungsstand und seine Qualifikation erhöhen
    möchte.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor,... weiter

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