Region: Bayern
Erfolg

Gerechtigkeit für Gustl Mollath!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Justiz/Politik

57.424 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

57.424 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Justiz/Politik

Von 2006 bis o6. August 2o13 saß Gustl Mollath unter fragwürdigsten Umständen in der "Geschlossenen Psychiatrie" in Bayreuth.

Der Prozess, der ihm 2006 in Nürnberg gemacht wurde, scheint ein Muster-Beispiel dafür zu sein, wie auch in einem Rechtsstaat Recht gebeugt werden kann, wenn Justiz, Politik und Wirtschaft mit Hilfe von willfährigen Gutachtern dies für opportun erachten. Erst nach 7 langen Jahren hob am o6. August 2o13 das „Oberlandesgericht Nürnberg“ nach Anträgen von RA Dr. Gerhard Strate und der Staatsanwaltschaft Regensburg das Urteil von 2006 wieder auf. Sieben Jahre verbrachte damit Gustl Mollath ohne rechtliche Grundlage in der Psychiatrie - Gustl Mollath wurden sieben Jahre seiner Freiheit beraubt.

Die Unterzeichner fordern von den Verantwortlichen der bayerischen Justiz und der bayerischen Politik alles in Ihrer Macht stehende zu tun, Gustl Mollath ein juristisch faires Wiederaufnahme-Verfahren zu gewährleisten.

Die Hintergründe des Urteils durch Richter Otto Brixner, die Unterbringung in die Psychiatrie, die Ablehnung der Wiederaufnahme-Anträge durch das „Landgericht Regensburg“ etc. müssen lückenlos aufgeklärt werden.

Nur so ist eine vollständige Rehabilitierung Gustl Mollaths möglich.

Nur so kann das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder hergestellt werden.

Begründung

„Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine (...) geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.“ (Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Lehrstuhl für Strafrecht, Universität Regensburg, 23.02.2013) https://www.blog.beck.de/2013/02/23/der-fall-mollath-in-der-wiederaufnahme

„Es ist im Laufe des Verfahrens gegen Herrn Mollath zu schwerwiegenden Verletzungen gesetzlichen Rechts gekommen, mit denen elementare Gewährleistungen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens missachtet wurden. Die Rechtsverletzungen geschahen allesamt sehenden Auges (...). Es handelte sich (...) um Fälle vorsätzlicher Rechtsbeugung.“ (RA Dr. Gerhard Strate, Wiederaufnahmeantrag vom 19.02.2013 https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf )

Unzählige Presseberichte, Dokumente etc. finden Sie beim seit Jahren sich aufopferungsvoll für Gustl Mollath einsetzenden Unterstützerkreis https://www.gustl-for-help.de Bitte informieren Sie sich auch weiterhin. Und bitte unterstützen Sie weiter Gustl Mollath. Jeder Tag, den Gustl Mollath in der Psychiatrie weggesperrt wurde, war ein Tag zu viel.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.03.2013
Petition endet: 08.09.2013
Region: Bayern
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Acht Jahre nach seiner Zwangsunterbringung in der Psychiatrie ist Gustl Mollath nicht nur frei, sondern auch freigesprochen. Das Landgericht Regensburg stellte in seinem Urteil vom Donnerstag fest, dass er zu unrecht siebeneinhalb Jahre seines Lebens dort zubringen musste. Damit steht Mollath eine Entschädigung zu. Gleichzeitig offenbarte das Justiz-Drama um den 57-jährigen fatale Fehler im System der Strafjustiz.

  • Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer von Gustl Mollath,

    ich halte es für wichtig, Sie darüber zu informieren: Viele von Ihnen haben mir bei der Unterstützung von Gustl Mollath geholfen. Manch einer von Ihnen hat Gustl Mollath vielleicht auch Geld auf ein Spenden-Konto überwiesen, das auf seiner Unterstützer-Seite angegeben war. Dieses Konto wurde von dem Münchner Fritz Letsch betrieben. Rechtsanwalt Dr. Strate wird "Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges" erstatten: "Herr Mollath hat von diesen Spenden bislang keinen Cent erhalten". "(Fritz Letsch) hat (...) es wahrscheinlich verstanden, mit dem von ihm über die Jahre gezogenen Netz von angeblich gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen etc. die Finanzbehörden in der Vergangenheit zum Narren... weiter

  • Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,

    Gustl Mollath und ich werden heute um 13.00 Uhr meine Petition mit Ihren 57.426 Unterschriften in der "Bayerischen Staatskanzlei" in München abgeben.

    Der "Fall Gustl Mollath" und der Wunsch von 57.426 Bürgern nach "Gerechtigkeit für Gustl Mollath" scheint allerdings für die "Bayerische Staatsregierung" immer noch nicht von allzu grosser Wichtigkeit zu sein - Termin-Anfragen bzgl. der Petitions-Übergabe an das Büro von Ministerpräsident Horst Seehofer blieben bis gestern unbeantwortet.

    Die Petition für Gustl Mollath ist dank Ihnen die erfolgreichste Unterschriften-Sammlung für eine Einzel-Person bei "Open-Petition".

    Ich danke für Ihren Einsatz vor allem RA Herrn Dr. Gerhard Strate und Herrn... weiter

Es gibt treffliche Gründe -über die hinaus, die Gustl M. betreffen-, zu unterschreiben: Es muß diskutierbar werden, daß sich die Bayer. Justiz unbotmäßige Freiräume geschaffen hat und diese zu erhalten sucht. Das Ansehen von Justiz und Politik ist so dauerhaft beschädigt, daß das nur ausgeglichen werden kann, wenn geklärt wurde, wo und ob Inkompetenz bzw. Willkür vorlag und das angemessen geahndet wurde.

Mag sein dass Sie sich von Herrn Mollath belästigt gefühlt haben. Natürlich ist es ärgerlich wenn Reifen zerstochen werden. Und natürlich eignet sich jemand der einen eh nervt sehr gut als Sündenbock. und man traut ihm alles zu. Allerdings reicht das keineswegs aus, um jemand jahrelang in einer forensischen Klinik festzuhalten und ihm Behandlung aufzudrängen. Heute weiß man, dass Herr Mollath nicht von der Realität abgehoben war und ist. Normalerweise wird man bei Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine Zwangsunterbringung zur Behandlung wird normal nur für 6 - 12 Wochen erlaubt!

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