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Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass dem Fahrschulwesen und dem Beruf des Fahrlehrers offiziell durch eine Beleihung Hoheitsrechte eingeräumt und somit auch einer Gebührnisordnung unterworfen werden.
Uzasadnienie
Durch eine Beleihung werden Hoheitsrechte auf Privatpersonen übertragen. Es handelt sich um einen Fall der mittelbaren Staatsverwaltung. Die Beleihung führt dazu, dass Privatpersonen Verwaltungsaufgaben selbständig wahrnehmen; ihnen werden Entscheidungskompetenzen übertragen.In der Praxis sind z.B. Bezirksschornsteinfeger beliehene Personen und unterliegen einem sogenannten Gebührniskatalog. Das Fahrschulwesen übernimmt den Aufgabenbereich der Verkehrserziehung. Laut der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen obliegt die Ausbildung von Fahrschülern in erster Instanz grundsätzlich dem Staat und wird auf Private (Fahrschulen) verlagert.Nach dieser Aussage wäre ein wichtiger Punkt für eine Beleihung gegeben.Desweiteren ist ebenfalls die Struktur einer staatlichen Überwachung dieser Betriebe bereits gegeben.Die Ausbildung im zunehmenden Straßenverkehr ist relevant für die öffentliche Sicherheit.
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Ruszyła petycja:
17.09.2012
Petycja się kończy:
29.10.2012
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 1-17-12-9211-042189Führerscheinwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass den Fahrschulen bzw. Fahrlehrern durch eine
Beleihung Hoheitsrechte eingeräumt und diese einer Gebührenordnung unterworfen
werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass das
Fahrschulwesen den Aufgabenbereich der Verkehrserziehung übernehme. Die
Ausbildung von Fahrschülern obliege in erster Linie dem Staat und werde auf private
Fahrschulen verlagert. Dies käme einer Beleihung gleich, da Hoheitsrechte auf
Privatpersonen übertragen würden.
Hinsichtlich... dalej