Führerscheinwesen - Fahrschulausbildung als hoheitliche Tätigkeit, Gebührenordnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
91 Unterstützende 91 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

91 Unterstützende 91 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass dem Fahrschulwesen und dem Beruf des Fahrlehrers offiziell durch eine Beleihung Hoheitsrechte eingeräumt und somit auch einer Gebührnisordnung unterworfen werden.

Begründung

Durch eine Beleihung werden Hoheitsrechte auf Privatpersonen übertragen. Es handelt sich um einen Fall der mittelbaren Staatsverwaltung. Die Beleihung führt dazu, dass Privatpersonen Verwaltungsaufgaben selbständig wahrnehmen; ihnen werden Entscheidungskompetenzen übertragen.In der Praxis sind z.B. Bezirksschornsteinfeger beliehene Personen und unterliegen einem sogenannten Gebührniskatalog. Das Fahrschulwesen übernimmt den Aufgabenbereich der Verkehrserziehung. Laut der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen obliegt die Ausbildung von Fahrschülern in erster Instanz grundsätzlich dem Staat und wird auf Private (Fahrschulen) verlagert.Nach dieser Aussage wäre ein wichtiger Punkt für eine Beleihung gegeben.Desweiteren ist ebenfalls die Struktur einer staatlichen Überwachung dieser Betriebe bereits gegeben.Die Ausbildung im zunehmenden Straßenverkehr ist relevant für die öffentliche Sicherheit.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9211-042189Führerscheinwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass den Fahrschulen bzw. Fahrlehrern durch eine
    Beleihung Hoheitsrechte eingeräumt und diese einer Gebührenordnung unterworfen
    werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass das
    Fahrschulwesen den Aufgabenbereich der Verkehrserziehung übernehme. Die
    Ausbildung von Fahrschülern obliege in erster Linie dem Staat und werde auf private
    Fahrschulen verlagert. Dies käme einer Beleihung gleich, da Hoheitsrechte auf
    Privatpersonen übertragen würden.
    Hinsichtlich... weiter

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