Regiune: Germania

Führerscheinwesen - Fahrschulausbildung als hoheitliche Tätigkeit, Gebührenordnung

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag

91 Semnături

Petiția este respinsă.

91 Semnături

Petiția este respinsă.

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Petiția se adresează: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass dem Fahrschulwesen und dem Beruf des Fahrlehrers offiziell durch eine Beleihung Hoheitsrechte eingeräumt und somit auch einer Gebührnisordnung unterworfen werden.

motive

Durch eine Beleihung werden Hoheitsrechte auf Privatpersonen übertragen. Es handelt sich um einen Fall der mittelbaren Staatsverwaltung. Die Beleihung führt dazu, dass Privatpersonen Verwaltungsaufgaben selbständig wahrnehmen; ihnen werden Entscheidungskompetenzen übertragen.In der Praxis sind z.B. Bezirksschornsteinfeger beliehene Personen und unterliegen einem sogenannten Gebührniskatalog. Das Fahrschulwesen übernimmt den Aufgabenbereich der Verkehrserziehung. Laut der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen obliegt die Ausbildung von Fahrschülern in erster Instanz grundsätzlich dem Staat und wird auf Private (Fahrschulen) verlagert.Nach dieser Aussage wäre ein wichtiger Punkt für eine Beleihung gegeben.Desweiteren ist ebenfalls die Struktur einer staatlichen Überwachung dieser Betriebe bereits gegeben.Die Ausbildung im zunehmenden Straßenverkehr ist relevant für die öffentliche Sicherheit.

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Informații privind petiția

Petiția a început: 17.09.2012
Petiția se încheie: 29.10.2012
Regiune: Germania
categorie:

știri

  • Pet 1-17-12-9211-042189Führerscheinwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass den Fahrschulen bzw. Fahrlehrern durch eine
    Beleihung Hoheitsrechte eingeräumt und diese einer Gebührenordnung unterworfen
    werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass das
    Fahrschulwesen den Aufgabenbereich der Verkehrserziehung übernehme. Die
    Ausbildung von Fahrschülern obliege in erster Linie dem Staat und werde auf private
    Fahrschulen verlagert. Dies käme einer Beleihung gleich, da Hoheitsrechte auf
    Privatpersonen übertragen würden.
    Hinsichtlich... mai departe

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