Der „Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung“ ist die wichtigste österreichische Einrichtung für Wissenschaftsförderung, ohne den wissenschaftliche Forschung in Österreich nur in wesentlich geringerem Umfang möglich wäre. Vor allem für die Geisteswissenschaften ist der FWF unverzichtbar, weil es kaum private Stiftungen gibt, die diesem Wissenschaftszweig finanzielle Unterstützung leisten. Durch seine Politik und die ausgeklügelten Auswahlverfahren ist es ihm bisher in hervorragender Weise gelungen, die hohe Qualität der österreichischen Forschung zu sichern. Nun ist jedoch vor einigen Jahren Englisch als die verpflichtende Sprache der Antragstellung festgesetzt worden, was den Kreis der möglichen Gutachter vergrößert, gleichzeitig aber das Niveau der Begutachtung gefährden kann.
Die Bevorzugung der englischen Sprache ist in den Naturwissenschaften sicherlich sinnvoll, weil der Austausch in ihnen (fast) ausschließlich in englischer Sprache stattfindet. Das gilt jedoch keineswegs für die Geisteswissenschaften. Für Fächer wie die Altertumswissenschaften, die Geschichte, die Philosophie, die Kunstgeschichte, die modernen Philologien und viele mehr findet der wissenschaftliche Austausch mindestens in englischer, deutscher, französischer und italienischer Sprache statt, weshalb die (zumindest passive) Kenntnis mehrerer Sprachen erforderlich ist.
Darüber hinaus ist in diesen Disziplinen keine Spitzenforschung möglich, ohne die teils mehr als 100 Jahre alte und in großen Teilen immer noch gültige Forschungsliteratur in diesen Sprachen verstehen zu können. Die großen amerikanischen Universitäten verlangen daher nicht umsonst von ihren Studenten der entsprechenden Fächer das Erlernen zumindest einer der genannten Sprachen. Ein wichtiges amerikanisches Rezensionsorgan („Bryn Mawr Classical Review“: bmcr.brynmawr.edu/) ist vor einigen Jahren aus diesem Grund sogar dazu übergegangen, auch deutsche, französische und italienische Rezensionen zu erlauben, und hat zu diesem Zweck ein internationales „editorial board“ geschaffen. Denn im Gegensatz zu der oft auf spezifisches Fachvokabular aufbauenden Ausdrucksweise der Naturwissenschaftler weisen die in den Geisteswissenschaften benutzten Sprachen nicht nur unterschiedliche Nuancierungen in Ausdruck und Semantik auf, sondern die Denk- und Argumentationsweise wird durch die unterschiedlichen Sprachen und Kulturen ganz wesentlich beeinflußt.
Das Hauptargument für die verpflichtende Einführung des Englischen als Antragssprache – daß man keine ausreichend große Anzahl an Gutachtern fände, wenn die Anträge in Deutsch verfasst würden – greift daher nicht. Denn wer die unabdingbare deutsche Fachliteratur lesen kann, ist auch in der Lage, einen deutschen Antrag, dem u.a. diese Fachliteratur zugrunde liegt, zu lesen, zu verstehen und zu beurteilen. Umgekehrt wird niemand in der Lage sein, einen Antrag kompetent zu beurteilen, ohne die deutsche, französische und italienische Fachliteratur zu kennen, auch wenn der Antrag auf Englisch geschrieben ist. Wie aber soll ein Gutachter, der selbst nicht über die notwendige Qualifikation verfügt, die Qualität eines Projektantrags begutachten und damit die Qualität der österreichischen Wissenschaft sichern können?
Aus diesem Grund ersuchen die Unterzeichner dieser Petition den FWF, die angesprochene Regelung dahingehend zu ändern, daß auch Deutsch wieder als Antragssprache zugelassen wird – im Sinne der Qualitätssicherung der österreichischen Forschung und der Aufwertung des Forschungsstandortes!