89 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuß des Landtags
Am 07.07.2014 verabschiedete der Landtag Sachsen das Sächsische Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz ( SächsAGTierGesG) -Entwiurf der Staatsgregierung /( Drs5/14051).
Tierschutz ist wieder mal ganz in den Abseits geraten , wenn es ungelernten Personal erlaubt werden soll ,Tiere zu impfen.Vorallem fehlen im Gesetzes-Entwurf aber vorsorgliche Maßnahmen zur Verhinderung von Tierseuchen etwa durch regelmäßige Kontrollen in Ställen und von Tiertransporten (ganz wichtig).
In den Lebensmittelüberwachungs-und Veterenärämtern sind Personen unterschiedlichster Qualifikationen und Bezeichnungen und zum Teil "OHNE"Qualifikationsanforderungen tätig .Etwa als Tiergesundheitskontrolleur,Tiergesundheitsaufseher oder Tiergesundheitshelfer, sagt Frau Herrmann von den Grünen im Lanfdtag Sachsen.
Es bedarf einer dringlichen Konkretisierung hinsichtlich Qualifikationen de Personals, der Ausstattung und der Einhaltung des " Tierschutzses".
Begründung
Das der Tierschutz viel mehr eingehalten wird . Das nur qualifiziertes Personal entscheiden darf und eingesetzt wird . Keinerlei Hilfspersonal , ohne jegliche Qualifikation.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
12.07.2014
Petition endet:
11.01.2015
Region:
Sachsen
Kategorie:
Wirtschaft
-
Die Petition wurde Online eingereicht
am 07.04.2015 -
Die Petition wurde Online eingereicht
am 07.04.2015
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.