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La petición está dirigida a: Technische Universität Darmstadt
Die TU Darmstadt muss die aktuelle Verfahrensregelung für den krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt zurückziehen.
Die TU Darmstadt muss auf eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht und die Bekanntgabe der prüfungsrelevanten Krankheitssymptome jetzt und auch in Zukunft verzichten.
Ein krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt muss, wie die letzten Jahre seit einer verbindlichen Prüfungsanmeldung, durch Einreichung eines Attests möglich sein. Die Prüfungskommission hat die ärztliche Meinung grundsätzlich zu akzeptieren.
Razones.
In der E-Mail vom 03. Februar 2014 informiert die TU-Darmstadt über eine Verschärfung der Verfahrenregelung für den Prüfungsrücktritt. Ab dem 01.07.2014 muss, um im Krankheitsfall form- und fristgerecht von einer Prüfung zurück zu treten, dem zuständigen Studienbüro vom Tag der Erkrankung an nach 3 Kalendertagen, ein Formular mit der Entbindung des behandelnden Arztes von der Schweigepflicht eingereicht werden.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
04/02/2014
La petición termina:
03/03/2014
Región:
Darmstadt
Categoría, Tema:
Derechos civiles
Debate
Diese Regelung ist unverhältnismäßig. Um das Ziel eine Prüfungskommission mit einer Informationsgrundlage für eine Entscheidung auszustatten soll hier die Schweigepflicht des Arztes entbunden werden. Nicht mal unter Mordanklage ist dies vor Gericht möglich!
Diese Petition ist nett, wird aber das Präsidium keinen feuchten *** interessieren. Die richtige Anlaufstelle ist eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen: <a href="http://www.datenschutz.hessen.de/kontakt.htm" rel="nofollow">www.datenschutz.hessen.de/kontakt.htm</a>