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Lūgumraksts adresēts: Technische Universität Darmstadt
Die TU Darmstadt muss die aktuelle Verfahrensregelung für den krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt zurückziehen.
Die TU Darmstadt muss auf eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht und die Bekanntgabe der prüfungsrelevanten Krankheitssymptome jetzt und auch in Zukunft verzichten.
Ein krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt muss, wie die letzten Jahre seit einer verbindlichen Prüfungsanmeldung, durch Einreichung eines Attests möglich sein. Die Prüfungskommission hat die ärztliche Meinung grundsätzlich zu akzeptieren.
Pamatojums
In der E-Mail vom 03. Februar 2014 informiert die TU-Darmstadt über eine Verschärfung der Verfahrenregelung für den Prüfungsrücktritt. Ab dem 01.07.2014 muss, um im Krankheitsfall form- und fristgerecht von einer Prüfung zurück zu treten, dem zuständigen Studienbüro vom Tag der Erkrankung an nach 3 Kalendertagen, ein Formular mit der Entbindung des behandelnden Arztes von der Schweigepflicht eingereicht werden.
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Sākās petīcija:
04.02.2014
Petīcija beidzas:
03.03.2014
Reģions:
Darmštate
Kategorija:
Civiltiesības
Debates
Diese Regelung ist unverhältnismäßig. Um das Ziel eine Prüfungskommission mit einer Informationsgrundlage für eine Entscheidung auszustatten soll hier die Schweigepflicht des Arztes entbunden werden. Nicht mal unter Mordanklage ist dies vor Gericht möglich!
Diese Petition ist nett, wird aber das Präsidium keinen feuchten *** interessieren. Die richtige Anlaufstelle ist eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen: <a href="http://www.datenschutz.hessen.de/kontakt.htm" rel="nofollow">www.datenschutz.hessen.de/kontakt.htm</a>