Bildung

Gegen die Anhebung der Altersgrenze für Altersermäßigungen für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt

Petition richtet sich an
Landtag von Sachsen-Anhalt Petitionsausschuss

7.305 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

7.305 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 17.06.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Landtag von Sachsen-Anhalt Petitionsausschuss

Wogegen richtet sich diese Petition? Das Finanz- und das Bildungsministerium beabsichtigen mit einer Änderung der Arbeitszeitverordnung die Anhebung der Altersgrenze für das Anrecht auf zwei Altersermäßigungsstunden. Künftig soll diese Ermäßigung nicht mehr ab Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt, sondern erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres geben. An wen richtet sich diese Petition? Wir wenden uns an alle Lehrerinnen und Lehrer, egal an welcher Schulform, in welchem Beschäftigungsstatus, in welchem Alter, denn sie sind alle betroffen. Wir wenden uns an alle Bürgerinnen und Bürger, im Besonderen an Eltern und Schüler, denn auch sie sind betroffen.

Begründung

Lehrerinnen und Lehrer wollen motiviert, gesund und erfolgreich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze unsere Schülerinnen und Schüler unterrichten. Vielfältige Zusatzaufgaben, Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben, die inklusive Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen oder Migrationshintergrund, die wachsende Heterogenität in unseren Klassen und nicht zuletzt die Mehrbelastungen durch fehlende Lehrkräfte erhöhen die Arbeitsbelastung der überalterten Lehrerschaft in unserem Bundesland. Die Anhebung der Altersgrenze für Altersermäßigungsstunden wird zu einer weiteren Belastungserhöhung, zu weiter zunehmenden Krankenständen zur Verstärkung eines vorzeitigen Renteneintritts führen. Das ist Sparen an der falschen Stelle und wird statt zu einer Entlastung der Personalsituation zu einer weiteren Verschärfung führen.

Auch für Lehrer gilt natürlich die Anhebung des Renteneintrittsalters schrittweise auf 67 Lebensjahre. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 heißt diese neue Regelung aber auch zwei Jahre länger mit voller Unterrichtsverpflichtung zu arbeiten. Den Geburtsjahrgängen von 1958-1963 werden zusätzlich die 5 Jahre Altersentlastung gekürzt, da ihr Renteneintrittsalter unter 67 Jahren liegt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Philologenverband Sachsen-Anhalt aus Merseburg
Frage an den Initiator

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.11.2019
Petition endet: 03.12.2019
Region: Sachsen-Anhalt
Kategorie: Bildung

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition Team

  • Liebe Unterstützende,

    der Ausschuss für Bildung und Kultur wurde vom Petitionsausschuss darum gebeten, eine Stellungnahme zu dem Petitionsanliegen zu verfassen. Diese Stellungnahme liegt nun vor und befindet sich im Anhang. Die Petition sowie die Stellungnahme des Ausschusses wird im Folgenden vom Petitionsausschuss geprüft und behandelt. Über das abschließende Ergebnis der Petition werden wir sie informieren, sobald wir weitere Informationen dazu erhalten haben.

    Beste Grüße
    das openPetition Team

Jetzt mal ehrlich! Welche Lehrkraft in Vollzeitanstellung kann überhaupt bis zum 65. Lebensjahr unterrichten? Die meisten müssen aus gesundheitlichen Gründen schon früher verkürzt arbeiten oder scheiden, wenn man es ihnen erlaubt, früher aus. Damit beantwortet sich die Frage von selbst. Bei der Aufgabenbelastung und dem täglichen Lärmpegel ist man froh, überhaupt das Rentenalter zu erleben. Zwei Abminderungsstunden ab dem 60. Lebensjahr sind kein Gnadenakt.

Also ehrlich: das alles gilt für viele Berufe genauso - und da gibt es auch keine Alters-Bonusstunden. Das ist ein Relikt aus Zeiten, als Beamte jede Menge Sonderregelungen bekamen, weil Fürsten und Könige den Beamtendienst attraktiver machen wollten. Und dass nicht die Gewerkschaft, sondern der Philologenverband das fordert, spricht Bände! Also: entweder die gleiche Regelung für ALLE Arbeitnehmer, vom Dachdecker bis zum Kanaltiefarbeiter - oder für keinen.

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