Erfolg
Bildung

Gegen die Benachteiligung freier/privater Musikschulen und freier/privater MusiklehrerInnen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)
2.978 Unterstützende 1.850 in Baden-Württemberg

Petition hat zum Erfolg beigetragen

2.978 Unterstützende 1.850 in Baden-Württemberg

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Freie/private Musikschulen und freie/private MusiklehrerInnen werden beim Abschluss von Kooperationsverträgen mit Ganztagsschulen benachteiligt.

Freie/private Musikschulen und freie/private MusiklehrerInnen haben meist keine Möglichkeit, an öffentlichen Schulen zu werben. Öffentlichen Musikschulen wird diese Möglichkeit meist zugestanden. Der Gleichstellungsgrundsatz wird in Bezug auf Information, Werbung und Wettbewerb verletzt.

Der Gleichstellungsgrundsatz wird durch die Förderung öffentlicher Musikschulen verletzt: private Anbieter können bei gleichem Angebot und gleicher Qualifikation nicht gefördert werden. Hieraus resultiert eine Wettbewerbsverzerrung.

Freie/private Musikschulen und freie/private MusiklehrerInnen haben keinen Zugang zur Landesförderung der beruflichen Weiterbildung. Der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt.

Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen erhalten die Erlaubnis zum unbeaufsichtigten Verlassen des Schulgeländes, um. z. B. eine Sportstätte oder ein Hallenbad aufzusuchen. Diese Möglichkeit wird Schülerinnen und Schülern, die individuellen Musikunterricht besuchen möchten, verwehrt. Der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt.

Begründung

Petition gegen die Benachteiligung freier/privater Musikschulen und freier/privater MusiklehrerInnen

Vertragsgestaltung Kooperation Ganztagsschule Im Rahmen der Ganztagsbetreuung existieren Vorlagen für Kooperationsverträge, die zwischen Institutionen und Schulen abgeschlossen werden, um außerschulische Unterrichtsangebote an den Schulen durchzuführen. Diese vom Kultusministerium veröffentlichten Verträge dürfen nicht von Einzelpersonen abgeschlossen werden. Dies ist eine klare Benachteiligung von freien/privaten MusiklehrerInnen, die dann nicht – wie ihre KollegInnen, die z.B. an öffentlichen Musikschulen angestellt sind – Unterrichtsangebote an öffentliche Schulen richten können. Die Verträge müssen dahingehend geändert werden, dass bei gleicher Qualifikation, wie sie z.B. mit dem Zertifikat des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg, einer Mitgliedschaft in diesem Verband oder einem entsprechenden Hochschulzeugnis nachgewiesen werden kann, allen Anbietern die gleichen Möglichkeiten offen stehen.

Die Landesregierung möge beschließen, dass die vom Ministerium veröffentlichten Verträge den Grundsätzen der Gleichstellung und Chancengleichheit aller zertifizierten Bildungsanbieter genügen müssen.

Information und Wettbewerb Oftmals dürfen freie/private MusiklehrerInnen und freie/private Musikschulen keine Informationen über ihr Unterrichtsangebot an öffentlichen Schulen verbreiten. Die öffentliche bzw. vereinsgeführte Musikschule erhält meist die Erlaubnis, an öffentlichen Schulen über ihr Angebot zu informieren (mittels Plakaten, Flyern, etc.), wohingegen privaten Anbietern (bei gleicher Qualifikation) diese Möglichkeit verwehrt wird. Dabei muss das Informationsverbot an öffentlichen Schulen für zertifizierte Anbieter, wenn die Werbung durch öffentliche Musikschulen erlaubt ist, aufgehoben werden. Die öffentlichen Schulen sind unter Hinweis auf den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu informieren. Konsequenzen sind aufzuzeigen.

Die Landesregierung möge beschließen, dass die Grundsätze der Gleichstellung und Chancengleichheit für alle zertifizierten Bildungsanbieter in Bezug auf Information, Werbung und Wettbewerb eingehalten werden.

Landesförderung Musikschulen Die Landesmittel zur Förderung von öffentlichen Musikschulen werden durch den Verband der Musikschulen (VdM) verteilt. Dabei gibt es für Nicht-Verbandsmitglieder erhebliche Hürden, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Einzelpersonen sind – bei gleicher Qualifikation und vergleichbarem Angebot – von der Förderung ausgeschlossen. Diese Praxis verstößt gegen das Gleichstellungsgebot. Bereits im Jugendbildungsgesetz ist die Gleichstellung nicht gewährleistet, da private/freie Anbieter – bei gleichem Angebotsprofil und gleicher Qualifikation von der Förderung ausgeschlossen sind.

Die Landesregierung möge beschließen, dass die öffentliche Förderung, die bisher fast ausschließlich öffentlichen Musikschulen zu Gute kommt, allen zertifizierten Bildungsanbietern - auch Einzelpersonen - offensteht, die über ein ähnliches Angebotsprofil und gleichwertige Qualifikation verfügen. Dazu muss das Jugendbildungsgesetz angepasst werden.

Förderung Fortbildung Die Landesmittel für die berufliche Weiterbildung von Musiklehrerinnen und Musiklehrern werden durch den Verband der Musikschulen (VdM) verteilt. Freie/private MusiklehrerInnen werden benachteiligt, da sie zum einen diese Förderung auf dem Antragsweg nicht erhalten können und zum anderen die Rabatte, die den MusiklehrerInnen an Mitgliedsschulen des VdM beim Besuch von Fortbildungen eingeräumt bekommen, ebenfalls nicht erhalten können.

Die Landesregierung möge beschließen, dass alle zertifizierten Bildungsanbieter - auch Einzelpersonen - (freie/private Musikschulen und freie/private MusiklehrerInnen) in Bezug auf Förderungsmöglichkeiten durch das Land Baden-Württemberg gleichgestellt werden. Unbeaufsichtigtes Verlassen des Schulgeländes Im Bereich des Sportunterrichts haben SchülerInnen an öffentlichen Schulen die Erlaubnis zum unbeaufsichtigten Verlassen des Schulgeländes, um z.B. eine Sportstätte oder ein Hallenbad aufzusuchen. Diese Möglichkeit wird SchülerInnen, die individuellen Musikunterricht aufsuchen wollen, in vielen Fällen verwehrt.

Die Landesregierung möge beschließen, dass die Grundsätze der Gleichstellung und Chancengleichheit für alle zertifizierten Bildungsanbieter eingehalten werden. Schulbehörden und SchulleiterInnen sind entsprechend zu verpflichten.

Stuttgart, 17. Januar 2017

Eckhart Fischer Geschäftsführer Tonkünstlerverband Baden-Württemberg e.V.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Petitionsverfahren abgeschlossen

    Die Petition wurde nicht abgewiesen

    Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg hatte im Januar 2017 eine Petition an den Landtag von Baden-Württemberg gerichtet, die die Gleichstellung der freien privaten Musikschulen und der freien privaten Musiklehrer/innen gegenüber der vom Land geförderten Institutionen zum Inhalt hatte.

    Der Landtag folgte in seiner 49. Sitzung am 14.12.2017 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wie folgt: „Die Petition wird der Regierung als Material überwiesen verbunden mit der Bitte, in einem halben Jahr erneut zu berichten.“

    Das positive Signal, das durch diesen Landtagsbeschluss dokumentiert wird, bestärkt den Tonkünstlerverband, weiter an der Behebung der in der Petition... weiter

  • Der Dank geht natürlcih auch an die Unterstützer außerhalb Baden-Württembergs. Sie haben uns gezeigt, dass die angesprochenen Probleme nicht auf unser Bundesland beschränkt sind.

  • Vielen Dank für die fast 1.600 Unterschriften! Die Petition ist in Bearbeitung durch den Petitionsausschuss. Inzwischen sind unsere Vorschläge und Forderungen von der Politik wahrgenommen worden. Von den Parteien kommen Signale, in Teilbereichen Abhilfe schaffen zu wollen und Ende September ist ein Treffen mit dem Staatssekretär des Kultusministeriums geplant. Wir halten Sie/Euch auf dem Laufenden.

Drittens gehört diese ganze Subventionspraxis auf den Prüfstand. Es ist nicht einzusehen, dass alle, ganz unabhängig von ihrer finanziellen Situation, in den Genuss billigen Musikunterrichts kommen können. So werden viele Steuergelder verschleudert. Alle sollten ein entsprechendes Honorar bezahlen müssen, und dann können nur diejenigen, die es sich wirklich nicht leisten können, einen - von ihren Einkommensverhältnissen abhängigen - Zuschuss beantragen. Und diesen Zuschuss sollten sie auch für den Unterricht bei qualifizierten freiberuflichen Lehrkräften bekommen.

Noch kein CONTRA Argument.

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