Pobudnik pobude ni oddal/izročil.
Die nachgelagerte Besteuerung des Kurzarbeitergeldes (durch den Progressionsvorbehalt) muss aufgrund der Coronapandemie ausgesetzt werden.
Die Arbeitnehmer/-innen, die durch Corona in Kurzarbeit gehen müssen, erhalten zunächst geringeres Gehalt und müssen dann im Folgejahr von diesem noch zusätzlich Steuern zahlen.
Das heißt, das hier endlich reagiert werden muss, um auch Arbeitnehmen/-innen zu entlasten und zu unterstützen.
razlog
https://www.google.de/amp/s/www.fr.de/wirtschaft/kurzarbeitergeld-steuernachzahlung-steuererklaerung-geld-corona-deutschland-frankfurt-13797585.amp.html
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