Die Bauwirtschaft ist mit ca. 870.000 Beschäftigten und einem Bruttoinlandsprodukt von 5,6% im Jahr 2019 eine der größten Branchen in Deutschland (Bauindustrie, 2019). Sie zählt jedoch auch zu den Branchen mit dem höchsten Ressourcenverbrauch. In Deutschland wurden im Jahr 2018 ca. 608 Millionen Tonnen mineralischer Rohstoffe abgebaut (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, 2018). Zudem stellen Bauabfälle >50% des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland dar (Baustoff Recycling Bayern, 2016). Von diesen Mengen an mineralischen Bau- und Abbruchabfällen werden z.B. in Bayern 54,4 % in Gruben, Brüchen und Tagebauen verfüllt und lediglich 22,3 % recycelt (Baustoff Recycling Bayern, 2016). Hier besteht ein enormes Potenzial das Material aufzubereiten und als Sekundärrohstoff wiederzuverwenden, anstatt es in der Umwelt zu entsorgen und Schäden zu verursachen.
So zeigt ein Modellprojekt unter dem Motto »Bauen statt deponieren« auf dem Gelände der Bayernkaserne in München, dass das Recycling von Beton mit 100 % rezyklierter Gesteinskörnung für neue Betonkonstruktionen bereits möglich ist (Hochschule München, 2020). Oftmals wird stattdessen der Schutt vieler abgebrochenen Häuser mit dem Lkw in ausgeräumte Kiesgruben gekarrt, sodass die Kapazität von Schuttdeponien bereits jetzt weitgehend erschöpft ist.
Das Problem hierbei ist, dass die Ausbeutung von Primär-Rohstoffen (wie z.B. Kies) derzeit privilegiert ist. Das bedeutet, privilegierte Bauvorhaben sind im Außenbereich nach dem Willen des Gesetzgebers bevorrechtigt zulässig, wenn eine ausreichende Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen (Bayerische Staatskanzlei, 2017).
Auf dieser Basis haben Gemeinden als Reaktion auf einen Antrag auf Kiesabbau oftmals nur 3 Optionen:
Option 1: Aufstellung eines Bebauungsplan für die jeweilige Fläche (wie z.B. Gewerbegebiet, Wohngebiet, Freizeitanlage, o.ä.)
Option 2: Aufstellung eines Flächennutzungsplans (ein Flächennutzungsplan ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf einer Gemeinde für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr o.ä. oftmals werden in einem Flächennutzungsplan Kieskonzentrations- und/oder Kiesvorrangflächen ausgewiesen werden. Diese können aber kontrolliert und je nach „Gemeindekonzept“ auch im Extremfall nicht existent sein.)
Option 3 -Welche wir derzeit ablehnen!: Aushandeln eines städtebaulichen Vertrags mit dem Antragsteller (Hier versucht die Gemeinde verbesserte Kiesabbaubedingungen mit dem Antragsteller auszuhandeln. Hier gilt es aber besonders darauf zu achten, ob die vermeintlichen Zugeständnisse auch tatsächlich welche sind).
Verwendete Quellen: (alle abgerufen am 01.11.2020)
1 Bauindustrie (2019): Wichtige Baudaten. URL: https://www.bauindustrie.de/media/documents/Bauindustrie-Wichtige-Baudaten-2019_V4FHX3y.pdf
2 Baustoff Recycling Bayern (2016): Baustoffrecycling in Zahlen. URL: https://www.baustoffrecycling-bayern.de/baustoffrecycling/zahlen-fakten 3 Bayerische Staatskanzlei (2017): Privilegierte Vorhaben im Außenbereich. URL: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2130_0_I_1216-11?AspxAutoDetectCookieSupport=1
4 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2018). URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/rohsit-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S.6.
5 Hochschule München (2020): Betonrecycling: Bauen statt Deponieren. URL: https://www.hm.edu/studierende/aktuelles_1/veranstaltungen_1/veranstaltung_detailseite_168000.de.html