Mit der Petition wird gefordert, "extreme Raserei" im Straßenverkehr als Straftatbestand aufzunehmen.
Begründung:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass, zusätzlich zu bestehender Gesetzgebung, extreme Raserei als Straftatbestand aufgenommen wird. Als extreme Raserei soll gelten wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte überschritten wird. Ist der Nachweis erbracht, wird das vom Täter geführte KFZ als Tatwaffe eingezogen und versteigert. Die Mindeststrafe für den Fahrzeugführer beträgt 1 Jahr Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.Bei einer Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit muss von Vorsatz ausgegangen werden, bei dem die Gefährdung von Unbeteiligten billigend in Kauf genommen wird, gerade innerhalb von Ortschaften.In letzter Zeit häufen sich die Fälle von illegalen Autorennen. Es wurden sogar schon unbeteiligte Menschen dadurch getötet. Die Strafen die bei gemessener Geschwindigkeitsüberschreitung drohen sind offenbar keine Abschreckung davor, solche Rennen einzugehen.
01.02.2016 (aktiv bis 20.04.2016)