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Schulamt Bayern
Laut Gesetz wird Schüler*innen der 4.Jahrgangsstufe die freiwillige Wiederholung dieser verwehrt. Allerdings gibt es einige Schüler*innen die in Folge der Corona Pandemie einen Notenabfall erleben mussten.
Diese werden meistens ohne wenn und aber auf die Mittelschule geschickt, da das freiwillige Wiederholen verboten ist. Ja, es gibt in der Corona Verordnung die Regel, dass man jedes Schuljahr freiwillig wiederholen darf, bis auf die 4.Klässler*innen.
Wir möchten, dass jedem Kind die Chance auf Entfaltung gewährleistet wird und keiner durch die Pandemie im Nachteil steht.
Einige der Schüler*innen hätten ohne die Pandemie sicherlich eine höhere Bildungseinrichtung besuchen können.
Es gilt: Gleichberechtigung und Bildung für alle. Daher sollte kein*e 4.Klässler*in bezüglich dessen einen Weg gehen müssen, den sie ohne Corona garnicht eingeschlagen hätten!
Beispiel: 4.Klässlerin schreibt Aufnahmeprüfung für die Realschule, in der Themen dran kamen, die aufgrund von Corona und der damit einhergehenden Schulschließung gar nicht bearbeitet wurden. Die Prüfung wurde von der Schülerin mit Wissenslücken geschrieben, die nicht da wären, wenn sie ganz normal ihren Unterricht besucht hätte. Schülerin ist durchgefallen, da sie die darin enthaltenen Themengebiete teilweise nicht kannte.
Причина
Wir appellieren an euer Mitgefühl und euren gesunden Menschenverstand.
Warum müssen jetzt in dieser Zeit die jüngsten unserer Generation so stark darunter leiden, dass ihr Leben beeinflusst und ihr schulischer Werdegang geändert wird?
Wir bitten das Schulamt Bayern sich die Fälle, die Sie erreichen, gründlich anzusehen und den Schüler*innen die Chance zu geben, welche sie verdienen!