Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Die Rentenversicherung muss von allen getragen werden, nicht nur von einem Teil der Bevölkerung.
Die Altersgrenze für den Rentenbeginn muss sich flexibel nach den berufsbedingten Belastungen während des Arbeitslebens richten. In Berufen und bei Arbeitsbedingungen, die zu einem vorzeitigen Renteneintritt führen, ist der Arbeitgeberanteil vom Rentenbeitrag zur Gegenfinanzierung entsprechend zu erhöhen. (Ähnlich wie die gesetzliche Unfallversicherung auch nach Risiko gestaffelte Beiträge erhebt).
Strikte Trennung von beitragsfinanzierter Rente aus der Rentenversicherung und Rente Zusatzrentenpunkten, die der Rentenversicherung dann aus der Staatskasse erstattet werden. gemeint ist die Ergänzungszahlung, wenn die Umlagerente sinken würde Sozialressort), Anrechnungsrentenpunkte für Wehrdienst, Erziehungszeit etc.(Verteidigungs-, Gesundheits-, Umwelt-, Entwicklungshilfe-, Sozialresort, etc), Anerkennungsrente an Rentner aus einem anderen Rentensystem wie DDR Renten (Sozialresort).
Berücksichtigung der Lebensleistung bei der Grundrente linear ab dem ersten Beitragsmonat bis zum Renteneintritt durch einen Ergänzungsbeitrag.
Die Rentenerhöhung ist an die Abgeordnetendiäten zu koppeln.
Rücklagen dürfen nicht gedeckelt werden und sind primär in verzinsten Staatsanleihen anzulegen.
Begründung
In Deutschland sind Rentner gegenüber vielen anderen Staaten teils erheblich schlechter gestellt, insbesondere im unteren Bereich.
Die Entwicklung der Rente muss sich nach klar nachvollziehbaren Regeln richten und nicht nach der jeweiligen politischen Konstellation.