Andragendet er rettet til:
Bundestag
Ich fordere den Deutschen Bundestag auf, den § 240 SGB V dahingehend zu reformieren,
• dass Einmalzahlungen nicht über Jahre hinweg verbeitragt werden dürfen,
• und dass künftige Beitragserhöhungen nicht auf vergangene (bereits gezahlte) Einmalbeträge angewendet werden dürfen.
📄 Begründung:
Aktuell erlaubt das Sozialgesetzbuch (§ 240 SGB V), dass Einmalzahlungen wie Abfindungen, Boni oder Sondervergütungen aus früheren Jahren fiktiv auf mehrere Monate (bis zu 10 Jahre) verteilt und auf dieser Basis gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge erhoben werden.
Das bedeutet in der Praxis:
Selbst wenn ein Arbeitnehmer vor fünf Jahren einmalig 2.000 € erhielt und daraus ein monatlicher Beitrag errechnet wurde, wird dieser Beitrag auch Jahre später noch angepasst und erhöht – obwohl das zugrundeliegende Einkommen längst nicht mehr existiert und die Zahlung längst verbraucht oder inflationsbedingt entwertet ist.
Diese Praxis ist:
• sozial ungerecht, da sie insbesondere Menschen mit geringem Einkommen oder Einmalabfindungen belastet,
• lebensfremd, weil niemand auf „nicht mehr vorhandenes Geld“ jährlich höhere Beiträge zahlen sollte,
• und systemisch undurchsichtig, da Versicherte oft weder die Verteilungsdauer noch die Anpassung nachvollziehen können.
Ich fordere daher:
1. Eine klare gesetzliche Begrenzung der Verbeitragungsdauer auf maximal 12 Monate – ohne Möglichkeit späterer Beitragserhöhungen.
2. Eine Pflicht zur Transparenz: Die Krankenkassen sollen bei jeder Verbeitragung eine verständliche Berechnungsübersicht mit Verteilungsgrundlage und Enddatum liefern.
3. Eine Reform der Berechnungslogik, damit vergangene Einmalzahlungen nicht nachträglich durch Beitragserhöhungen belastet werden können.
Dieses Thema betrifft Millionen Versicherte – vor allem Arbeitnehmer in befristeten Beschäftigungen, Rentner, Betriebsrentner, Abfindungsempfänger und Solo-Selbstständige.
Ein gerechter Sozialstaat darf keine Beiträge auf Einkommen verlangen, das längst verschwunden ist.
Begrundelse
Verständlich zu erklären :
Das Sozialgesetzbuch erlaubt den Krankenkassen die Krankenversicherung/Pflegeversicherung sowie Zusatzbeitrag so zu berechnen als die Einmalzahlung einteilig 10 Jahre lang erfolgen wäre. Der Trick dabei für die Krankenkasse auch bis zu 10 Jahre die Summe zu versichern, die zu versichern Summe bleibt immer gleich, aber die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Zusatzbeitrag mit jeder Erhöhung in laufe den zehn Jahren steige jedes Mal mit, was bringt bei Millionen betroffenen enorme unberechtigte Zusatzeinnahmen auf Kosten den Betroffenen.
Fazit; bei einmalig abgerechneten Beiträgen hätten die Krankenkassen, die unberechtigten Zusatzeinnahmen verloren.
Es liegt in ihrer Entscheidung die Petition zu unterstützen.