Noch 11 Tage

Gerechte Beitragserhebung bei Einmalzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Petition richtet sich an
Bundestag

13 Unterschriften

0 %
13 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

13 Unterschriften

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  1. Gestartet Juni 2025
  2. Sammlung noch 11 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

27.07.2025, 05:15

Verständlich Erklärung der Petition um bessere Übersicht zu schaffen.


Neue Begründung:

Verständlich zu erklären :

Das Sozialgesetzbuch erlaubt den Krankenkassen die Krankenversicherung/Pflegeversicherung sowie Zusatzbeitrag so zu berechnen als die Einmalzahlung einteilig 10 Jahre lang erfolgen wäre. Der Trick dabei für die Krankenkasse auch bis zu 10 Jahre die Summe zu versichern, die zu versichern Summe bleibt immer gleich, aber die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Zusatzbeitrag mit jeder Erhöhung in laufe den zehn Jahren steige jedes Mal mit, was bringt bei Millionen betroffenen enorme unberechtigte Zusatzeinnahmen auf Kosten den Betroffenen.Fazit; bei einmalig abgerechneten Beiträgen hätten die Krankenkassen, die unberechtigten Zusatzeinnahmen verloren.

Es liegt in ihrer Entscheidung die Petition zu unterstützen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (6 in Deutschland)


26.07.2025, 09:52

Die Forderung wurde in der Petition zwei Mal den gleichen Text verwendet.


Neue Begründung: Ich fordere daher:1. Eine klare gesetzliche Begrenzung der Verbeitragungsdauer auf maximal 12 Monate – ohne Möglichkeit späterer Beitragserhöhungen.2. Eine Pflicht zur Transparenz: Die Krankenkassen sollen bei jeder Verbeitragung eine verständliche Berechnungsübersicht mit Verteilungsgrundlage und Enddatum liefern.3. Eine Reform der Berechnungslogik, damit vergangene Einmalzahlungen nicht nachträglich durch Beitragserhöhungen belastet werden können.Dieses Thema betrifft Millionen Versicherte – vor allem Arbeitnehmer in befristeten Beschäftigungen, Rentner, Betriebsrentner, Abfindungsempfänger und Solo-Selbstständige.Ein gerechter Sozialstaat darf keine Beiträge auf Einkommen verlangen, das längst verschwunden ist.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (6 in Deutschland)


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