Bei der Reform der Grundsteuer wird in Berlin das wertorientierte Bundesmodell angewendet. Mit Stichtag 01. Januar 2022 wird der Wert des Grundstücks neu ermittelt und dann mit der Steuermesszahl sowie dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die jährliche Grundsteuerhöhe. Dieses Modell führt zu ungerechten Mehrbelastungen für Eigenheim- und Wohnungsbesitzer, die ihre Häuser oftmals für ihre Altersvorsorge über Kredite erworben haben. Bei der neuen Grundsteuer dürfen Eigenheim- und Wohnungsbesitzer nicht deutlich stärker belastet werden wie bisher.
Die Bürger brauchen zudem Transparenz bei der Festlegung der neuen Hebesätze und müssen dabei mit einbezogen werden. Denn die Aufkommensneutralität, also keine kommunalen Mehr- oder Mindereinnahmen, ist versprochen, aber leider nicht gesetzlich festgeschrieben.
Der Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus müssen jetzt handeln und ihrer Verantwortung für eine sozial gerechte und aufkommensneutrale sowie transparente Grundsteuerreform nachkommen:
Änderungen bei der Steuermesszahl
Änderungen bei der Steuermesszahl zur Entlastung der Eigenheim- und Wohnungsbesitzer können abweichend vom Bundesmodell nachträglich vorgenommen werden. Die Finanzämter haben durch einfache Anpassungen bei der Software dadurch auch keinen signifikanten Mehraufwand. Wir fordern deshalb bei der neuen Grundsteuer eine Absenkung der Steuermesszahl für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Diese Steuermesszahl wird für die ersten 300.000 Euro Immobilienwert um 40 Prozent abgesenkt, danach gestaffelt um 25 beziehungsweise 15 Prozent bis zu einer Obergrenze von 1.000.000 Euro. Kleinere Häuser werden damit stärker entlastet, teurere Immobilien dagegen weniger stark.
Transparenzregister für alle Bürger
Wir fordern vom Land Berlin ein Transparenzregister über die Grundsteuereinnahmen und die dazugehörigen Hebesätze für alle Bürger. Ein solches Transparenzregister zeigt an, welcher Hebesatz das Grundsteueraufkommen in Berlin konstant halten würde zwischen dem Zeitpunkt der Verabschiedung der neuen Grundsteuer durch Bundestag und Bundesrat Ende 2019 und Inkrafttreten der neuen Grundsteuer am 01. Januar 2025. Damit erhalten das Land Berlin wie Bürger zeitgleich und transparent eine Übersicht über die Einnahmen bei der Grundsteuer. So werden Bürger in die Lage versetzt, auf Augenhöhe mitzudiskutieren, damit die Hebesätze in Berlin nicht so verändert werden, dass die Grundsteuereinnahmen steigen.
Reason
Mit der Reform der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 werden Eigenheim- sowie Wohnungsbesitzer vor allem in Berlin deutlich stärker belastet. Zwar haben sich Bund und Länder das Ziel gesetzt, durch die Reform der Grundsteuer insgesamt nicht mehr einzunehmen. Diese angestrebte Aufkommensneutralität errechnet sich jedoch immer über die Grundsteuereinnahmen aller Immobilien. Die Gefahr besteht, dass dies besonders einseitig zu Lasten von Eigenheim- und Wohnungsbesitzern geht. Das Land Berlin kann aber über die Steuermesszahl und den Hebesatz immer noch die Grundsteuerlasten von Eigenheim- und Wohnungsbesitzern anpassen. Es ist also noch Zeit, die Grundsteuererhöhungen abzufedern.
Mehr Informationen unter https://www.vdgn.de/grundsteuer/
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Änderungen an der Petition
on 10 May 2023 -
Debate
Ich bin grundsätzlich gegen die Erhöhung der Grundsteuer. Der am heutigen Tag per Post vom Finanzamt eingegangene Bescheid über den Grundsterwert per 01.01.2022 ist nicht transparent und gibt keine Auskunft über die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.
Nur, dass die Petition nur für Berlin ist und es eben mehrere regionale Petitionen gibt und so natürlich viel schwerer die notwendigen Unterschriften zusammenzubringen.... ich kann mir erklären, wo das herkommt, frage mich aber ob es im ersten Schritt nicht pragmatischer wäre auf breiter Ebene zu trommeln?
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Berlin
Es ist an sich schon verwerflich, dass nach Zahlung einer Grunderwerbsteuer weiterhin Grundsteuerabgaben gegordert werden. Misswirtschaft, Ausgaben für Dinge, die wenig durchdacht, teilweise wieder zurückgerufen werden, immer höhere Diäten der ohnehin schon überbezahlten Abgeordneten dürfen kein Anlass sein, den ohnehin schon gebeutelten Durchschnittsverdiener als Melkobjekt fest einzuplanen. Die neu festgelegte Grundsteuer ist ein Affront gegen alle Häuslebesitzer, die jahrzehntelang gespart haben. Dafür, dass sie sich im Alter vor hohen Lebenshaltungskosten bewahren wollten, in dem sie zuvor sparsam gelebt haben, sollen sie jetzt für ihr sauer erspartes Eigenheim quasi eine Miete an den Staat zahlen, die für viele nicht tragbar ist.
Das kann und darf nicht sein, dass die selbstfinanzierte Immobilie plötzlich nicht mehr tragbar ist.
Betrachtet man dazu noch die politische Forderung der Heizungserneuerung kann man den Verstand der entscheidenden Politiker anzweifeln!
Berlin
Weil ich sicher sein möchte, dass ich nicht kalt enteignet werde.
Berlin
Ich könnte mir meine Doppelhaushälfte nach der Reform bei gleichem Hebesatz nicht mehr leisten. Es würde um das 14 fache steigen.
Berlin
Weil das nicht durchdacht ist
Berlin
Gerechtigkeit
Grundgesetz