Gerechte Grundsteuer für Niedersachsen und Hessen - Korrektur über Gutachten zulassen!

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Petition richtet sich an: Landtag Niedersachen

Ich möchte für mich und alle weiteren Betroffenen eine Korrekturmöglichkeit im Grundsteuer-Äquivalenzmodell, wie sie in §198 BewG vom Gesetzgeber zugesichert wird.

Begründung

Bei die Berechnung der Grundsteuer in Niedersachsen und Hessen fließen nur die Bodenrichtwerte der Grundstücke ein. Somit wird die Höhe der Grundsteuer besonders über die Art der Nutzung und die Fläche bestimmt. Gebäudezustand und wertsenkende Faktoren wie Bestandsschutz bleiben unbeachtet. Die Bodenrichtwerte werden über reale Kaufpreise in einem Gebiet ermittelt. Das füht insbesondere im Außenbereich zu Problemen, da es dort zu wenige Verkäufe gibt um verschiedene Bodenrichtwertzonen auszuweisen. Aus Mangel an Daten nimmt man den Zusammenschluss, in Nutzung und Größe sehr unterschiedlicher Grundstücke, in Kauf. Daher bezieht sich der Bodenrichtwert laut Gutachterausschuss ausschließlich auf die zum Wohnen genutzten Flächen. Bei abweichend genutzten Flächen ist der Bodenrichtwert entsprechend anzupassen. Unterschiedliche Nutzungen sind zu trennen. Überschießende Freiflächen können im Außenbereich regelmäßig nicht bebaut werden und müssen daher gesonders betrachtet werden (Informationssystdm Bodenrichtwerte Deutschland). Diese Wertanpassung der abweichenden Flächen erfolgt aber aufgrund der Typisierungsanordnung nicht, wodurch es insbesondere bei sehr großen Grundstücken mit großem Freiflächenanteil, diversen Nutzungen bei geringem Wohnnutzungsanteil regelmäßig zu massiver Über-Besteuerung kommt. Das hessische Finanzgericht vertritt die Auffassung, dass das im §198 BewG verankerte Recht auf Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes (Bodenwert), wie es im Bundesmodell vorgesehen ist, auf das Äquivalenzmodell nicht anwendtbar ist. Somit bleibt den Geschädigten (bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts) keine Möglichkeit der Korrektur! Die häufig existenzbedrohende Höhe der Grundsteuer (die Grundsteuer stieg in meinem Fall um 377%) muss gezahlt werden!

Quellen:

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Heike Brandes, Springe
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.03.2026
Sammlung endet: 18.09.2026
Region: Niedersachsen
Kategorie: Steuern

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Warum Menschen unterschreiben

grundsteuer muss angemessen und gerecht sein. sondersituationen müssen beachtung finden und in einer fairen bewertung von bau und grund einfliessen.

Gerechtigkeit

Grundsteuer muss gerecht sein und bezahlbar.

ja und das sofort.

Weil mich die Grundsteuer durch die Vervierfachung seit der Reform in Existenznot bringt

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