Gerichtskosten - Festsetzung der Gerichtskosten für maschinelle Mahnverfahren unabhängig vom Streitwert auf 32 €

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
45 Unterstützende 45 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

45 Unterstützende 45 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Gerichtskosten für maschinelle Mahnverfahren unabhängig vom Streitwert auf 32,00 Euro festgesetzt werden.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Gerichtskosten für das maschinelle Mahnverfahren unabhängig vom Streitwert auf 32,00 EUR festgesetzt werden.Aktuell werden die Gerichtskosten für das Mahnverfahren nach Streitwert festgesetzt § 34 i. V. m. Nr. 1100 KV GKG.Da aber das Mahnverfahren ein standardisiertes maschinelles Verfahren ist und auch selten von der maschinellen Bearbeitung ausgenommen wird, sollten die Kosten für das maschinelle Verfahren aufgrund des Arbeitsaufwands standardmäßig auf 32,00 EUR festgesetzt werden. Bei Verfahren die von der maschinellen Bearbeitung ausgenommen werden, können die Gerichtskosten wieder nach Streitwert berechnet werden, da die manuelle Bearbeitung durch den Rechtspfleger einen erhöhten Arbeitsaufwand für das Mahngericht darstellt.

Link zur Petition

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