Gerichtsverfassung - Keine Altersbegrenzung für das Amt des Schöffen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
205 Unterstützende 205 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

205 Unterstützende 205 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für die Berufung zum Amt eines Schöffen aufzuheben und durch Kriterien der geistigen Leistungsfähigkeit der möglichen Bewerber zu ersetzen.

Begründung

Weder in hohen politischen Staatsämtern (z.B. Bundeskanzler, Bundespräsident, Minister, Bundestagsabgeordnete) noch in Parteiorganen ( z.B. Parteivorsitzende), Aufsichtsräten, hohen kirchlichen Funktionen usw. gibt es eine solche Altersbegrenzung.Die genannte Altersbeschränkung verstößt gegen das Gesetz der Altersdiskriminierung.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-300-045500Gerichtsverfassung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für die
    Berufung zum Amt eines Schöffen aufzuheben und durch Kriterien der geistigen
    Leistungsfähigkeit der möglichen Bewerber zu ersetzen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die Altersbeschränkung des
    § 33 Nummer 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes sei altersdiskriminierend. Andere
    wichtige Ämter in Politik und Wirtschaft... weiter

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