Petition richtet sich an:
Bundestag
Deutschland ist von der Corona Pandemie betroffen. Sämtliche Berufszweige und Behörden genießen den Schutz des Staates, außer die Pflegekräfte selbst. Diese sind wegen der seit Jahrzehnten andauernden Sparmaßnahmen und Drangsalierung der Pflegekräfte gebeutelt und verlassen zu großen Teilen den Beruf. Ein Ende ist nicht in Sicht. Durch das Urteil des Bundessozialgerichtes ist nun auch den Pflegekräfte die Möglichkeit der Selbstverwirklichung genommen worden, die mit hohem Einsatz und Liebe zum Beruf versucht haben, als freiberufliche Pflegekräfte Fuß zu fassen.
Hr. Spahn, unser Bundesgesundheitsminister selbst äußerte in einem Interview, dass genug Geld da sei und man überlegen müsse, wie man Menschen für die Pflege begeistern könnte.
Um diese Corona Krise und den Beruf auch künftig attraktiver zu machen, fordern wir eine gesetzliche Grundlage für Pflegefachkräfte als auch staatl. anerkannte Pflegehilfskräfte aus der Kranken-und Altenpflege, künftig ihre Tätigkeit als vollwertigen anerkannten freiberuflichen Beruf ausüben zu können.
Außerdem fordern wir, dass es die gesetzliche Grundlage gibt, die Behandlungs-und Grundpflege mit den Kostenträgern abrechnen zu dürfen, als auch den Zugang dazu für Pflegekräfte zu erleichtern.
Wenn die Bundesregierung ihre Pflichten zum Schutze des Volkes ernsthaft wahrnehmen möchte und das Grundgesetz mit dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit achtet, dann möge die Grundlage für unsere Forderungen im Eilverfahren geschaffen werden, um gerade jetzt mit der Pandemie Ressourcen frei zu machen, die vorhanden sind.
Begründung
Durch die Schaffung dieser Möglichkeit wären in kürzester Zeit ca. 1000 -2000 Pflegekräfte für den Markt die eigenwirtschaftlich ihre Dienste anbieten könnten und dringend zu schließende Lücken beim Personalbedarf schließen könnten.
Wirtschaftliche Interessen der Rentenversicherung, der Kostenträger und der Träger im Gesundheitswesen dürfen nicht über die Gesundheitsinteressen der Bevölkerung des Grundgesetzes stehen!!!