Gesundheitsfachberufe - Änderung des Podologengesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
76 Unterstützende 76 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

76 Unterstützende 76 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Podologengesetz (vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320), das zuletzt durch Artikel 56 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert wurde, zu ändern und andere medizinische Berufsgruppen wie examiniertes Krankenpflegepersonal und examiniertes Altenpflegepersonal ebenfalls medizinische Fußpflege durchführen zu lassen.

Begründung

Zur Zeit gibt es deutschlandweit 3000 Podologen, denen 6 Mill. Diabetiker gegenüberstehen, von der Vielzahl anderer Erkrankten mal ganz abgesehen. Es müssten also 2000 Diabetiker vierwöchentlich bzw. 65 Patienten pro Tag versorgt werden, Wenn man davon ausgeht, dass die Behandlung mindestens 30 Minuten andauert, würde ein 24-Stunden-Tag pro Podologe nicht ausreichen. Staatlich examiniertes Kranken- und Altenpflegepersonal erbringen die theoretischen Voraussetzungen, sie haben in den für Podologie erforderlichen Unterrichtsfächern schon ein Staatsexamen abgelegt. Sie dürfen u. a. auf Anordnung des Arztes bei diabetischem Fußsyndrom Verbände wechseln, tote Haut abtragen und vieles mehr. Sie haben mehr als ausreichende Kenntnisse in Hygiene und lernen auch während der Ausbildung die Füße ihrer Patienten zu pflegen, was laut Gesundheitsministerium der Pflege zugeordnet ist. Sie sind also allein von der Ausbildung her mit allen Gefahren vertraut. Kein medizinischer Hilfsberuf ist derart umfangreich wie der, der dreijährig examinierten Pflegekräfte.Podologen besuchen ausschließlich private Schulen, müssen kein Praktikum in einem Krankenhaus absolvieren. Ein erste Hilfekurs ist bei weitem nicht ausreichend, denn gerade in dem Bereich wird ausschließlich mit teils schwer kranken Menschen gearbeitet. Dies erfordert ein umfangreiches Wissen wie im Notfall adäquat gehandelt werden muss. Aufgrund des fehlenden Praktikums in einem Krankenhaus sind die Podologen nur theoretisch mit Notfällen vertraut. Weiter können sie sich nach zwei Jahren Ausbildung als Podologe ohne jegliche Berufserfahrung selbstständig machen, was in keinem medizinischen Hilfsberuf möglich ist. Auch in diesem Punkt ist DRINGEND Handlungsbedarf geboten.Um qualifizierte medizinische Fußpflege zu gewährleisten, ist eine entsprechende Gesetzesänderung unbedingt notwendig und darf im Interesse der betroffene Patienten nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden!

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-2124-023284



    Gesundheitsfachberufe



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition wird gefordert, das Podologengesetz zu ändern und andere

    medizinische Berufsgruppen, wie examiniertes Kranken- und Altenpflegepersonal,

    ebenfalls medizinische Fußpflege durchführen zu lassen.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten

    Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition... weiter

Noch kein PRO Argument.

Ich glaube die Verfasserin ist sich nicht im klaren darüber, was ein Podologe in seiner Ausbildungszeit alles erlernen muss um sich anschließend mit den klassischen Fußknipsern auf eine Stufe Stellen zu müssen. Wir könnten auch den Zahnarzt auflockern und dessen Arbeit von einer Autowerkstatt mitmachen lassen.

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