Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
An deutschen Bahnhöfen und in Zügen wurden 2025 über 27.800 Gewaltdelikte registriert - und die Zahlen steigen seit Jahren.
Deshalb wird gefordert: Dass die Bundespolizei an Hochrisiko-Bahnhöfen automatisierte Gesichtserkennungssoftware einsetzen darf, die z.B. Waffen und verdächtiges Verhalten erkennen kann - streng kontrolliert, rechtlich begrenzt und mit klarem Schutz vor Massenüberwachung.
Begründung
Die Lage an Bahnhöfen ist alarmierend
An den zehn größten deutschen Bahnhöfen wurden 2024 z.T. jeweils über 8.000 Straftaten erfasst, allein am Frankfurter Hauptbahnhof 8.156 und am Kölner Hauptbahnhof 8.045. Bundesweit stiegen die Waffendelikte an Bahnhöfen und in Zügen von 1.234 im Jahr 2024 auf 1.578 im Jahr 2025. Bis Ende November 2024 wurden zudem über 2.800 Straftaten gegen Mitarbeitende der Deutschen Bahn registriert, mehr als im gesamten Vorjahr. Wer täglich mit der Bahn fährt, hat ein Recht auf Sicherheit.
Die Politik hat zu lange gezögert
Der Koalitionsvertrag der Regierung sieht eine Gesichtserkennung an Kriminalitätsschwerpunkten vor, umgesetzt wurde dies allerdings bislang nicht. Der Bundesrat stoppte zudem 2024 ein ähnliches Sicherheitspaket. Dabei zeigt die EU-KI-Verordnung seit 2024, unter welchen engen Bedingungen das möglich wäre: bei Terrorgefahren, schweren Straftaten oder der Suche nach Opfern, jeweils mit strenger Genehmigungspflicht. Das ist die Vorlage für eine rechtssichere nationale Regelung, die der Bundestag als Gesetzgeber jetzt ausarbeiten muss.
Smarte Technik, die wirkt - und Grundrechte schützt
Ein Pilotprojekt der Bundespolizei am Berliner Bahnhof Südkreuz hat bereits gezeigt, dass automatisierte Gesichtserkennung technisch funktioniert. Was jetzt fehlt, ist ein rechtsstaatlicher Rahmen, der den Einsatz unter Realbedingungen regelt. Aktuell fehlen 5.000 Beamte an Bahnhöfen - die Technik kann diese Lücke nicht schließen, aber die verbleibenden Kräfte gezielter auf echte Gefährder lenken. Das bedeutet: schnellere Fahndung, weniger Zufallskontrollen, mehr Schutz für alle.
Ein solches System darf nur unter strengen Voraussetzungen zum Einsatz kommen:
- Ausschließlich bei schweren Straftaten und konkreten Gefahrenlagen
- Vorherige Genehmigung durch eine unabhängige Justizbehörde EUR-Lex
- Manuelle Nachprüfung jedes Treffers durch Beamte
- Kurze Speicherfristen für Unbeteiligte
- Regelmäßige öffentliche Evaluation
Sicherheit und Bürgerrechte schließen sich nicht aus - wenn der gesetzliche Rahmen stimmt. Wir fordern diesen Rahmen jetzt!
Quellen
Es ist nicht akzeptabel wenn Strafraftäter leer ausgehen. Wenn die visuelle Überwachung õffentlicher Stellen, in Bahnhöfen, auf Parkplätzen und von mir aus auch gern gennerell mit einer Kamera vorn und hinten in PKWs dichter ausfallen würde, wäre eher ein Ermittlungsergebnis zu erwarten.