Petition richtet sich an:
Ausländerbehörde, Bayer. Innenministerium
Wir bitten die Zuständigen, die für Donnerstag 12. Juni angekündigte Abschiebung der schwer kranken Frau nicht durchzuführen und ihr zu einem Bleiberecht bzw. Duldung aus humanitären Gründen zu verhelfen.
Begründung
1994 wurden im tschetschenischen Bürgerkrieg wurden vor den Augen von Frau Mayrbekova sowohl ihr Bruder als auch drei ihrer Kinder (2 Töchter, 1 Sohn) in einem Auto durch eine Bombe getötet. Im Jahr 2000 wurde auch ihr Ehemann getötet. Nur noch ihr Sohn Dzohkhar Mayrbekov, ist noch am Leben.
Laut vorliegenden Attesten, ärztlichen Bescheinigungen und Berichten über stationäre Behandlungen ist Frau Mayrbekova wegen schwerer körperlicher und psychischer Erkrankung auf die Hilfe ihres Sohnes im Haushalt und bei der täglichen Versorgung angewiesen.
So werden in den Schreiben insbesondere folgende Erkrankungen beschrieben und attestiert: Posttraumatische Belastungsstörung, schwere Depression, Schlafstörungen, zeitweise psychotische Symptmotik und langsam zunehmende Altersdemenz. Dazu kommen weitere körperliche Beschwerden auf Grund einer Brust-OP und einer Lungenembolie.
Ihr Sohn, Dzohkhar Mayrbekov, geb 01.03.1992, spricht gut Deutsch und kümmert sich sehr verantwortungsvoll um seine Mutter. Er berichtet, dass es in der Vergangenheit wiederholt nötig war, seine Mutter nachts in Ihrem Zimmer einzuschließen, da sie ansonsten angstgeplagt und verwirrt auf der Straße umherirren würde.
Herr Mayrbekov besucht seit dem Schuljahr 2012/13 die städtische Berufsschule II in Regensburg und nimmt dort, seit dem Schuljahr 2013/14 an einer vom europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Berufsintegrationsklasse teil.
Laut Stellungnahme der Schule vom 9.4.2014 zeigt er ,, …ein überdurchschnittliches Engagement. Beispielshaft ist sein wertvoller Einsatz bei Verständigungs- und Übersetzungsfragen mit anderen Mitschülern. Durch seine kontinuierlichen, außerordentlichen Lernfortschritte und die Anerkennung seines mittleren Schulabschlusses hat er die Möglichkeit nach diesem Schuljahr eine Ausbildung zu beginnen oder eine weiterführende Schule zu besuchen...“
Wir bitten die zuständigen Behörden deshalb darum, dass die kranke Mutter und ihr sie pflegender Sohn weiterhin in Regensburg leben können.