Steuern

Hundesteuer angleichen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
2.595 Unterstützende 906 in Niedersachsen

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.595 Unterstützende 906 in Niedersachsen

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Der Niedersächsische Landtag möge beschließen, das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz dahingehend zu ändern, dass die Kommunen keinen erhöhten Hundesteuersatz aufgrund der Rassezugehörigkeit eines Hundes erheben dürfen.

In Niedersachsen werden Hunde seit dem Jahr 2003 durch das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) nicht mehr aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als "gefährliche Hunde" eingestuft.

Die Kommunen führen jedoch zum großen Teil eine eigene "Rasseliste" in ihrer Hundesteuersatzung, wonach bestimmte Hunderassen mit einem erheblich erhöhten Steuersatz belegt werden - die hiervon betroffenen Hunderassen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Die Kommunen berufen sich auf die Rasselisten anderer Bundesländer, oder auch auf das Bundesgesetz zum Einfuhrverbot bestimmter Hunderassen (HundVerbrEinfG) - eigene Studien oder Erhebungen, die einen erhöhten Steuersatz für bestimmte Hunderassen begründen würden, führen die Gemeinden nicht durch.

Begründet wird diese Maßnahme von den Kommunen mit der "Lenkungsfunktion" der Hundesteuer: Belästigungen und Verschmutzungen, bedingt durch die Hundehaltung an sich, sollen eingedämmt werden. Die erhöhten Steuersätze für bestimmte Rassen sollen den Bestand an "gefährlichen" Hunden begrenzen.

Spätestens seit der Aktualisierung des NHundG aus dem Jahr 2011 kann diese Begründung kaum noch als Rechtfertigung dienen, denn seitdem müssen Hundehalter eine Sachkundeprüfung absolvieren, in der als präventive Maßnahme der richtige Umgang mit Hunden vermittelt wird. Zudem trägt die Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht dazu bei, Fehlverhalten von Hunden besser zu ahnden und zu kompensieren.

Begründung

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Aufwandsteuer, bei der die Festsetzung der Steuersätze den Kommunen gemäß Niedersächsischem Kommunalabgabengesetz freigestellt ist. Sie dient allein dem Erzielen von Einnahmen, welche nicht zweckgebunden verwendet werden müssen.

Die Kommunen begründen die erhöhten Steuersätze für bestimmte Hunderassen mit dem sogenannten "Lenkungszweck" - man will die Verbreitung "gefährlicher Hunderassen" durch die erhöhten Steuern eindämmen. Fragt man jedoch bei den betreffenden Kommunen nach, gibt es weder belastbare Zahlen zur Population einzelner Hunderassen, noch gibt es gesicherte Erkenntnisse zu Vorfällen mit Hunden.

Die "Rasselisten" in den Hundesteuersatzungen der Kommunen werden willkürlich festgelegt - und belasten somit vorrangig Hundehalter, die ihre Tiere verantwortungsbewusst führen, und deren Hunde niemals auffällig geworden sind.

Zudem haben die meisten Kommunen auch einen erhöhten Steuersatz für "Vorfallshunde", also jene Hunde, die durch Beißvorfälle, unkontrolliertes Hetzen und Jagen, oder sonstiges gesteigertes Aggressionsverhalten auffällig geworden sind, bzw. bereits von Amtswegen als "gefährlich" eingestuft wurden.

Mit den erhöhten Steuersätzen, die nur auf der Rassezugehörigkeit beruhen, werden Hunde vorverurteilt und deren Halter einer Ungleichbehandlung ausgesetzt.

Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Dies wurde bereits durch das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein im Fall einer Bordeauxdogge (Az. 4 A 71/15) und eines Bullmastiffs (Az. 4 A 86/15) festgestellt.

Der Landtag in Schleswig-Holstein hat diese Ungleichbehandlung ebenfalls erkannt, und in der Plenarsitzung vom 23.09.2016 eine entsprechende Änderung des Schleswig-Holsteinischen Kommunalabgabengesetzes beschlossen.

Die Lenkungsfunktion der Hundesteuer in Niedersachsen wird durch die Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes, wonach jeder Neuhundbesitzer eine Sachkundeprüfung (Hundeführschein) ablegen muss, aufgehoben. Zudem kann ein auffälliger Hund jederzeit von der zuständigen Behörde als "gefährlich" eingestuft werden. Somit ist den Kommunen noch immer die Möglichkeit gegeben, einen solchen Hund höher zu besteuern.

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. geht sogar noch einen Schritt weiter, und fordert die komplette Abschaffung der Hundesteuer. Insgesamt macht sie nur 0,5 % der gesamten Steuereinnahmen in Niedersachsen aus, und damit handelt es sich um eine "Bagatellsteuer", deren Ertrag in keinem Verhältnis zum Aufwand für Verwaltung und Eintreibung steht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützer,

    nach langer Zeit hat sich der Niedersächsische Landtag mit unserem Anliegen befasst - und sieht keinen Grund, in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden einzugreifen.

    Wir sehen in der höheren Besteuerung von Hunden aufgrund ihrer Rasse weiterhin eine Ungleichbehandlung und werden uns überlegen, wie wir weiterhin vorgehen.

    Vielen Dank an alle Unterstützer - auch wenn es dieses Mal nicht erfolgreich war.

    Liebe Grüße

    Sylvia Köttner
    IG Gegen Rasselisten e. V.

  • Liebe Unterstützer,

    die Petition liegt noch immer dem Petitionsausschuss im Niedersächsischen Landtag vor - eine Entscheidung ist bisher nicht ergangen.

    Da sich der Landtag jedoch aufgelöst hat, und die Landtagswahl auf den 15. Oktober vorgezogen wurde, gehen wir auch nicht davon aus, dass vorher irgendetwas geschieht.

    Ob das für unsere Petition nun gut oder schlecht ist, vermögen wir nicht zu beurteilen - es bleibt dabei: wir müssen abwarten, und dann gegebenenfalls mit neuen Ideen weiter machen.

    Sowie es etwas Neues zu berichten gibt, werden wir es natürlich über die bekannten Kanäle wie Homepage, Facebook und auch hier bekannt geben - bis dahin üben wir uns in Geduld...

    Liebe Grüße

    Sylvia Fricke
    IG Gegen Rasselisten e. V.

  • Liebe Unterstützer,

    heute war die Eingangsbestätigung zu unserer Petition vom Niedersächsischen Landtag in der Post.

    Nun sind wir gespannt, wie - und vor allem wann - es weitergeht.

    Selbstverständlich halten wir euch auf dem Laufenden.

    Viele Grüße

    IG Gegen Rasselisten e. V.

Obwohl eine allein rassespezifische Gefährlichkeit eines Hundes längst fundiert, kynologisch-wissenschaftlich und realiter widerlegt ist und es in Niedersachsen im Gefahrenabwehrrecht (Hunde-Gesetz) längst keine Rasselisten mehr gibt, verschließen die Gemeinden die Augen davor und meinen, sich entweder auf das HundVerbrEinfG des Bundes und/oder auf andere HundeG im Gefahrenabwehrkontext aus anderen BL berufen zu können, was jedoch rechtsirrig ist: "War schon immer so", sei es durch Exekutive oder Judikative verlautbart, ist weder ein zulässiger noch substantiierter Rechtmäßigkeitsgrundsatz.

Ich bin ein Hundenarr und auch dagegen, einfach weil ich Steuern auf Lebewesen für sowas von widerlich halte, daß ich in Deutschland gar nicht leben möchte. Ich verstehe die Petition, aber damit würde ich per se Hundesteuer akzeptieren und das kann ich nicht.

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