Themenvoting

Tanken teurer, Ölkonzerne reicher: Übergewinnsteuer bei Krisenprofiteuren!

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

828 Unterschriften

3 %
30.000 für Sammelziel

828 Unterschriften

3 %
30.000 für Sammelziel
  1. Gestartet 04.06.2026
  2. Sammlung noch 3 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Diese Petition nimmt noch 21 Tage am Themenvoting für eine selbstorganisierte, bundesweite Volksabstimmung teil.

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wenn die Energiemärkte durch Kriege und Lieferkrisen erschüttert werden, führt das dazu, dass Millionen Menschen in Deutschland mehr an der Zapfsäule bezahlen müssen. Währenddessen machen die Öl- und Gaskonzerne Rekordgewinne - ohne selber dafür wirklich etwas geleistet zu haben. Zuletzt ist dies durch den Iran-Konflikt und der Blockade der Straße von Hormus geschehen.

Deshalb wird ein Gesetz gefordert, das außerordentliche Krisengewinne zusätzlich besteuert (Übergewinnsteuer).

Begründung

Keine Steuer auf Erfolg, sondern auf Krisenprofite
Eine Übergewinnsteuer trifft nicht den üblichen Gewinn eines Unternehmens. Sie greift nur bei Über- oder Zufallsgewinnen: also bei dem Teil des Gewinns, der deutlich über früheren Gewinnen liegt und durch Krieg, Lieferengpässe oder explodierende Weltmarktpreise entsteht - nicht durch eigene Leistung oder verbesserte Produkte. Wer gut wirtschaftet, soll weiter Gewinn machen und wachsen dürfen. Wer aber in einer Krise außergewöhnlich profitiert, während Millionen Menschen mehr fürs Tanken und Heizen zahlen, soll einen fairen Beitrag leisten müssen.

Europa als Vorreiter
Die EU führte 2022 einen befristeten Solidaritätsbeitrag für fossile Energieunternehmen ein und nahm damit rund 28,7 Milliarden Euro ein. Aufgrund dieser EU-Verordnung wurde auch in Deutschland der EU-Energiekrisenbeitrag erhoben, der knapp 2,5 Milliarden Euro in die Haushaltskasse spülte. Besteuert wurden Gewinne, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 lagen. Das zeigt: Außerordentliche Krisengewinne lassen sich klar von normalen Gewinnen abgrenzen - und das Instrument funktioniert.
Großbritannien geht noch weiter: Dort wurde 2022 eine „Energy Profits Levy" auf Öl- und Gasgewinne eingeführt, zunächst mit 25 Prozent, später auf 38 Prozent erhöht und bis März 2030 verlängert. Keine erfolgreichen Klagen, kein Einbruch bei Investitionen. Das zeigt: Eine solche Abgabe kann auch längerfristig rechtssicher gestaltet werden.

Kroatien zeigt: klare Schwellen schützen kleine Betriebe
Kroatien hat 2022 vorgemacht, wie eine Übergewinnsteuer gezielt wirken kann: Erfasst wurden nur Unternehmen ab rund 40 Millionen Euro Jahresumsatz. Zusätzlich besteuert wurde nur der Gewinnanteil, der mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der vier Vorjahre lag. Auch aktuell plant Kroatien wieder eine Steuer auf übermäßige Gewinnmargen größerer Unternehmen. Das zeigt: Eine Übergewinnsteuer kann klare Grenzen haben - damit nicht kleine Läden zahlen, sondern große Unternehmen mit außergewöhnlichen Krisengewinnen.

Rechtlich möglich
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in mehreren Ausarbeitungen verfassungsrechtliche Spielräume für eine Übergewinnsteuer festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2024 zudem die Abschöpfung außerordentlicher Überschusserlöse bestimmter Stromerzeuger ausdrücklich gebilligt: als angemessenen Ausgleich, wenn außerordentlichen Gewinnen ebenso außerordentliche Belastungen der Verbrauchenden gegenüberstehen. 
Entscheidend ist dabei eine klare Grenze: Die zusätzliche Steuer darf nur dort greifen, wo Gewinne einen gesetzlich festgelegten Schwellenwert deutlich überschreiten - gemessen am Durchschnitt mehrerer Vorkrisenjahre. So bleiben normale Unternehmensrenditen und Investitionsanreize geschützt.

Automatische Entlastung dort, wo Preise besonders drücken
Statt in jeder Krise neu zu debattieren, braucht Deutschland ein dauerhaftes Gesetz, das automatisch greift, wenn Unternehmen außergewöhnlich von externen Preisschocks profitieren. Die Mehreinnahmen aus einer solchen Regelung würden dem allgemeinen Bundeshaushalt zufließen. Der Bundestag sollte sie dann vorrangig für die Entlastung von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie für Menschen mit hohen Energie- und Fahrtkosten einsetzen. So wird aus Krisengewinn ein Beitrag zur Krisenbewältigung.

Quellen

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, ABSTIMMUNG21 e. V., Hamburg
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.06.2026
Sammlung endet: 30.06.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Steuern

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