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Labklājība

Jetzt reicht´s! Schluss mit der Diskriminierung der Hochschulabsolventen im Rentenrecht!

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
101 atbalstītājs 100 iekš Vācija

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  1. Sākās 2014
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  3. Iesniegts
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Wir fordern die Anrechnung von Studienzeiten im Umfang der Regelstudienzeit auf die 45jährige Wartezeit bis zum Anspruch auf den abschlagsfreien Rentenbezug. Die Nichtberücksichtigung dieser Zeit stellt eine Diskriminierung von Hochschulabsolventen dar. Wir fordern Gleichbehandlung durch eine rentenrechtliche Gleichstellung von Studienzeit und Berufsausbildungszeit.

Pamatojums

Zum wiederholten Male werden Berufstätige mit Studienabschluss gegenüber denen mit Berufsausbildung im Rentenrecht erheblich benachteiligt. Das neue Rentenpaket der SPD-Ministerin Frau Andrea Nahles klammert bezüglich der Anrechnung von Wartezeiten auf die Rente mit 63 wieder einmal die Ausbildungs- und Studienzeiten aus, so dass KEIN Studienabsolvent in den Genuss dieser Rente kommen kann.

Das ist zutiefst ungerecht: Ein Studium ist kein Privatvergnügen, sondern genau wie eine Berufsausbildung Erwerb notwendiger Qualifikationen für das Berufsleben! Seit Anfang der 1990er Jahre hat in Deutschland ein schrittweiser Abbau der Anrechnungszeiten für Schul-, Fachhochschul- und Hochschulausbildung bei der Berechnung der Rentenhöhe stattgefunden. Seit 2009 gelten Ausbildungszeiten generell nicht mehr als rentensteigernde Anrechnungszeit. Die Einschnitte, die vor allem Hochschulabsolventen gegenüber früher schlechter stellten, wurden damit begründet, dass vor dem Hintergrund steigender demografischer Belastungen der Alterssicherungssysteme es nicht länger Aufgabe der Versichertengemeinschaft sein könne, Ausbildungszeiten ohne Beitragszahlungen rentenrechtlich auszugleichen. Außerdem würde das durch die später höheren Renten mehr als wettgemacht?!? Die Realität sieht leider anders aus.

Doch damit nicht genug: Mit dem neuen Rentenpaket der SPD-Ministerin Frau Andrea Nahles werden diese Zeiten auch bei der Berechnung der Wartezeit auf die abschlagsfreie Rente mit 63 herausgestrichen.

Das Maß ist voll! Dass wir Hochschulabsolventen diese Nachteile mit hochbezahlten Jobs und entsprechend hohen Renten und damit „verkraftbaren“ hohen Abschlägen angeblich wieder ausgleichen, ist ein Witz und geht an den Realitäten vorbei. Auch Menschen mit absolviertem Studium sind zunehmend von Armut und Altersarmut bedroht! Wir fordern Gleichbehandlung mit allen anderen Berufstätigen!

Als wir uns seinerzeit statt für eine Berufsausbildung für ein Studium entschieden haben, um unsere Zukunft und unseren beruflichen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung zu leisten, haben wir darauf vertraut, dass wir für diese Entscheidung nicht nachträglich mit Benachteiligungen bestraft werden. Das Rentenpaket ist verfassungsrechtlich bedenklich. Das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthaltene Rückwirkungsverbot verbietet grundsätzlich staatliche Akte, die rechtliche Normen oder Verfahren so ändern, dass an vergangenes Handeln nun eine andere Folge geknüpft wird. Es verstößt gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes in die Beständigkeit und Nachhaltigkeit demokratischer Gesetze. Wir Hochschulabsolventen fühlen uns ausgegrenzt, diskriminiert und betrogen!

Über die Streichung der Regelstudienjahre aus den Rentenbiografien wird das in der übrigen Bevölkerung weit verbreitete Klischee vom partymachenden Studentenfaulenzer bedient.
Sehr geehrte Frau Nahles! Studienjahre sind keine Faulenzerjahre, schon gar nicht, wenn die Regelstudienzeit eingehalten und das Studium erfolgreich abgeschlossen wurden! Erkennen Sie dies – auch rentenrechtlich – endlich an!

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Jaunumi

  • leider haben wir während der Laufzeit der Petition viel zu wenige Befürworter für unser Anliegen gewinnen können, so dass ich mein Engagement hierfür einstelle. Vielen Dank allen, die uns unterstützt haben. Helga Scheil

  • Leider hat sich der erhoffte "Schneeballeffekt" noch nicht eingestellt, obwohl ich mir sicher bin, dass es viele Menschen in unserem Lande gibt, die direkt von der Diskriminierung betroffen sind... das mag z. T. daran liegen, dass die Abgabe einer "elektronischen Unterschrift" nicht jedermanns Sache ist...
    Deshalb meine Bitte:
    Drucken Sie sich doch einfach eine Unterschriften-Sammelliste aus und nehmen Sie mit
    - zum Adventskaffee bei Ihren Freunden
    - zum Klassentreffen
    - zum Sport, zum Friseur, zum ....

    Eine fröhliche, gesunde Weihnachtszeit wünsche ich allen Unterzeichnern

    Helga Scheil

Debates

Das Rentengesetz wurde nachträglich zu Lasten akademischer Ausbildungsberufe geändert. Begründet wurde es damit, dass "mutmaßlich" nach dem Studium höhere Einnahmen erzielbar seien. Derselbe Staat aber, dessen Verfassungsgericht dies behauptet, hat in den 80erJahren Tausende von Lehramtsanwärtern trotz erfolgreich absolvierten Studiums nicht eingestellt. Teilweise wurden nachträglich Fächerkombinationen aus den Studienabschlüssen für"ungültig erklärt" (Bsp. Fach Sozialkunde). Hier kann also die "Mutmaßung" dank nachweislich davon abweichender Realität nicht angewendet werden.

Wenn der Student in die Rentenkasse einzahlt, wird die Studienzeit auch angerechnet.

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