Région: Allemagne

Kaufvertragsrecht - Automatischer Übergang von Garantieleistungen und Gewährleistungsansprüchen auf den Käufer

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
102 Soutien 102 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

102 Soutien 102 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass bestehende Garantieleistungen und Gewährleistungsansprüche automatisch auf den Käufer eines Gebrauchtgegenstandes übergehen, wobei als Nachweis der Kaufbeleg ausreichen soll.

Raison

Unter den Suchworten:"Garantie Weiterverkauf" oder "Gewährleistung Weiterverkauf" finden sich vielfache Anfragen der Käufer von gebrauchten Gegenständen innerhalb Garantie/Gewährleistung Fristen. Dass man diese nicht übertragen kann, erfährt man erst im Falle des Defektes.Ob die Hersteller Garantie bei Wiederverkauf ausgeschlossen wird, kann man online meist nicht einmal nachlesen, wenn die AGB nicht beim Hersteller zu finden sind.Die jetzige Regelung macht, sofern der Käufer die Gesetztgrundlage kennt, es unmöglich ein gebrauchtes Gerät zum Marktwert innerhalb der Garantie/Gewährleistung Fristen weiterzuverkaufen. Dies ist unter anderem aus Umweltgesichtspunkten nicht tragbar.

Lien vers la pétition

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Actualités

  • Pet 4-18-07-4010-013675

    Kaufvertragsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bestehende Garantieleistungen und
    Gewährleistungsansprüche automatisch auf den Käufer eines
    Gebrauchtgegenstandes übergehen, wobei als Nachweis der Kaufbeleg ausreichen
    soll.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die derzeitige Rechtslage mache
    es Zweitverkäufern unmöglich, für einen gebrauchten Gegenstand innerhalb der
    Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist den Marktwert zu erzielen, sofern der Letztkäufer
    darüber informiert... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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