Kaufvertragsrecht - Automatischer Übergang von Garantieleistungen und Gewährleistungsansprüchen auf den Käufer

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag

102 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

102 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition wird gefordert, dass bestehende Garantieleistungen und Gewährleistungsansprüche automatisch auf den Käufer eines Gebrauchtgegenstandes übergehen, wobei als Nachweis der Kaufbeleg ausreichen soll.

Reden

Unter den Suchworten:"Garantie Weiterverkauf" oder "Gewährleistung Weiterverkauf" finden sich vielfache Anfragen der Käufer von gebrauchten Gegenständen innerhalb Garantie/Gewährleistung Fristen. Dass man diese nicht übertragen kann, erfährt man erst im Falle des Defektes.Ob die Hersteller Garantie bei Wiederverkauf ausgeschlossen wird, kann man online meist nicht einmal nachlesen, wenn die AGB nicht beim Hersteller zu finden sind.Die jetzige Regelung macht, sofern der Käufer die Gesetztgrundlage kennt, es unmöglich ein gebrauchtes Gerät zum Marktwert innerhalb der Garantie/Gewährleistung Fristen weiterzuverkaufen. Dies ist unter anderem aus Umweltgesichtspunkten nicht tragbar.

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petition gestartet: 19-11-2014
Petition endet: 15-01-2015
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 4-18-07-4010-013675

    Kaufvertragsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bestehende Garantieleistungen und
    Gewährleistungsansprüche automatisch auf den Käufer eines
    Gebrauchtgegenstandes übergehen, wobei als Nachweis der Kaufbeleg ausreichen
    soll.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die derzeitige Rechtslage mache
    es Zweitverkäufern unmöglich, für einen gebrauchten Gegenstand innerhalb der
    Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist den Marktwert zu erzielen, sofern der Letztkäufer
    darüber informiert... verder

Nog geen voor argument.

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