Region: Niemcy

Kaufvertragsrecht - Automatischer Übergang von Garantieleistungen und Gewährleistungsansprüchen auf den Käufer

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
102 Wspierający 102 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

102 Wspierający 102 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass bestehende Garantieleistungen und Gewährleistungsansprüche automatisch auf den Käufer eines Gebrauchtgegenstandes übergehen, wobei als Nachweis der Kaufbeleg ausreichen soll.

Uzasadnienie

Unter den Suchworten:"Garantie Weiterverkauf" oder "Gewährleistung Weiterverkauf" finden sich vielfache Anfragen der Käufer von gebrauchten Gegenständen innerhalb Garantie/Gewährleistung Fristen. Dass man diese nicht übertragen kann, erfährt man erst im Falle des Defektes.Ob die Hersteller Garantie bei Wiederverkauf ausgeschlossen wird, kann man online meist nicht einmal nachlesen, wenn die AGB nicht beim Hersteller zu finden sind.Die jetzige Regelung macht, sofern der Käufer die Gesetztgrundlage kennt, es unmöglich ein gebrauchtes Gerät zum Marktwert innerhalb der Garantie/Gewährleistung Fristen weiterzuverkaufen. Dies ist unter anderem aus Umweltgesichtspunkten nicht tragbar.

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Aktualności

  • Pet 4-18-07-4010-013675

    Kaufvertragsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bestehende Garantieleistungen und
    Gewährleistungsansprüche automatisch auf den Käufer eines
    Gebrauchtgegenstandes übergehen, wobei als Nachweis der Kaufbeleg ausreichen
    soll.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die derzeitige Rechtslage mache
    es Zweitverkäufern unmöglich, für einen gebrauchten Gegenstand innerhalb der
    Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist den Marktwert zu erzielen, sofern der Letztkäufer
    darüber informiert... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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