Kaufvertragsrecht - Automatischer Übergang von Garantieleistungen und Gewährleistungsansprüchen auf den Käufer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

102 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

102 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition wird gefordert, dass bestehende Garantieleistungen und Gewährleistungsansprüche automatisch auf den Käufer eines Gebrauchtgegenstandes übergehen, wobei als Nachweis der Kaufbeleg ausreichen soll.

Begründung

Unter den Suchworten:"Garantie Weiterverkauf" oder "Gewährleistung Weiterverkauf" finden sich vielfache Anfragen der Käufer von gebrauchten Gegenständen innerhalb Garantie/Gewährleistung Fristen. Dass man diese nicht übertragen kann, erfährt man erst im Falle des Defektes.Ob die Hersteller Garantie bei Wiederverkauf ausgeschlossen wird, kann man online meist nicht einmal nachlesen, wenn die AGB nicht beim Hersteller zu finden sind.Die jetzige Regelung macht, sofern der Käufer die Gesetztgrundlage kennt, es unmöglich ein gebrauchtes Gerät zum Marktwert innerhalb der Garantie/Gewährleistung Fristen weiterzuverkaufen. Dies ist unter anderem aus Umweltgesichtspunkten nicht tragbar.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.11.2014
Petition endet: 15.01.2015
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4010-013675

    Kaufvertragsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bestehende Garantieleistungen und
    Gewährleistungsansprüche automatisch auf den Käufer eines
    Gebrauchtgegenstandes übergehen, wobei als Nachweis der Kaufbeleg ausreichen
    soll.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die derzeitige Rechtslage mache
    es Zweitverkäufern unmöglich, für einen gebrauchten Gegenstand innerhalb der
    Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist den Marktwert zu erzielen, sofern der Letztkäufer
    darüber informiert... weiter

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