Gesundheit

Kein Geschäft mit dem Tod: Kostenübernahme der Todesbescheinigung durch Krankenversicherungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
49 Unterstützende 46 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

49 Unterstützende 46 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Krankenversicherungen sollen dazu verpflichtet werden, die Kosten für die Erstellung des Totenscheines zu tragen.

Begründung

Was vielen unbekannt ist: die Kosten zur Erstellung des Totenscheines (auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt) sind durch die Hinterbliebenen zu tragen. Darüber erstellen Ärzte eine Privatliquidation. Die Krankenversicherung, bei der die/der Verstorbene bisher versichert war, übernimmt diese Kosten nicht.

Begründet wird dies damit, dass mit dem Tode die Versicherung endet. Dies steht jedoch bereits rein logisch im Widerspruch dazu, dass der Tod ja erst durch die ärztliche Leichenschau festgestellt wird. Ein weiterer Widerspruch ergibt sich daraus, dass mit dem Tode die Versicherung endet, Krankenversicherungsbeiträge jedoch noch bis Monatsende zu zahlen sind.

Mit dieser Petition soll wenigstens der Spitze des Eisberges, namentlich mit dem Tod Geschäfte zu machen, entgegen getreten werden. Offensichtlich wird die Notlage von Angehörigen (Tod einer nahe stehenden Person, Zeitdruck) von vielen notwendigen Beteiligten ausgenutzt, angefangen bei nicht selten überhöhten Arztrechnungen, die meist gar nicht erst erkannt werden (unbegründet überhöhter Faktor für Ziffer 100 GOÄ, unzulässige weitere berechnete Ziffern).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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