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Änderungen an der Petition
в 07.07.2025 -
Änderungen an der Petition
в 06.07.2025 -
Änderungen an der Petition
в 06.07.2025
Петиция адресована: Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung
Die Wahrnehmung eines Angebotes-/-Dienstes ( gleich welcher Art), darf nicht nur abhängig von Installation einer APP auf dem Smartphone sein, sondern muss auch auf herkömmliche Weise ermöglicht werden.
Dass immer mehr privatwirtschaftliche Abwicklungen nur über eine APP auf einem Smartphone zugänglich sind, ist das eine. Da kann man sich fragen, ob die essentiell wichtig sind. Das andere aber ist, dass auch Vorgänge des öffentlichen Bereiches immer mehr nur darüber zugänglich sind. Z.B. gibt es Parkautomaten im öffentlichen Raum, die nur über Smartphone bedienbar sind, oder der Anbieter des ÖPNV in meiner Region trägt sich mit dem Gedanken das Papierticket abzuschaffen und zu digitalisieren; oder, oder, oder. Dadurch werden alle Nicht-Smartphone-Besitzer von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen. Dies kollidiert mit der Verfassung der BRD und den Menschenrechtskonventionen, denn dort ist nirgendwo zu lesen: "All diese Zusagen stehen dir nur zu, wenn Du ein Smartphone nutzt".
Петиция началась:
29.01.2025
Коллекция заканчивается:
31.12.2025
Область:
Германия
Тема:
Гражданских правах
Der Zugang zu öffentlichen Leistungen darf nicht vom Besitz eines Smartphones abhängen. Wer Parkautomaten, Tickets oder Verwaltungsakte nur per App ermöglicht, verletzt den Art. 3 Abs. 1 GG (Allgemeiner Gleichheitssatz). Er schließt Ältere, Einkommensschwache und Technikferne systematisch aus. Grundrechte gelten geräteunabhängig. Digitalisierung ja, aber stets mit analoger Alternative – sonst liegt faktische Diskriminierung vor.
Пока нет аргумента против.