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Petition is addressed to: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Wir fordern Sie auf, aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege, ein Gesamtjahresbudget zu bilden, welches voll flexibel ist und zu 100 Prozent für die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden darf.
Reason
Unter dem Vorwand der vermeintlichen Vereinfachung der Bürokratie und der individuellen Flexibilität würden Spahns Vorschläge weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige bringen und den Trend weiter in Richtung stationär statt ambulant setzen. Um die Würde und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu wahren, sollte es jedoch genau umgekehrt der Fall sein. Anstatt noch mehr Budgets zu kürzen und die Hilfen unflexibel zu machen, sollte endlich der Koalitionsvertrag vernünftig umgesetzt werden.
Hintergrund der Petition ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin fordert Spahn, dass ein Teil der Verhinderungspflege zukünftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen hingegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
Auch wenn es sich bei dem Eckpunktepapier nur um einen Entwurf handelt, können wir mit dieser Petition schon jetzt deutlich ein Veto einlegen. Abzuwarten bleibt der Referentenentwurf und dann müssen und werden wir wieder reagieren und weiter aktiv sein.
Quellen: https://www.pflegeinform.de/fachinformation-zur-pflegereform-2020
https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021/
https://pflegende-angehoerige-ev.de
https://sophiesanderswelt.com/2020/12/20/andersnacht-genug-vom-unsichtbar-sein-fazit-zum-jahresende2020
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Vier Wochen mehr für die Antworten vom Parlament
on 16 Jun 2021openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter im Parlament Deutscher Bundestag geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
Bisher haben 72 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021-2
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Der Empfang der Petition wurde bestätigt
on 16 Jun 2021Liebe Unterstützende,
gestern habe ich die Petition zum Erhalt der Flexibilität der Verhinderungspflege im Bundesgesundheitsministerium an Herrn Dr. Schölkopf, Ständiger Vertreter der Abteilung 4 – Pflegesicherung, übergeben. Tatkräftig unterstützt wurde ich dabei von Stefan Schmid, Vorstandsmitglied bei Pflegende Angehörige e. V., von Steffi Bernsee, Gründerin einer Selbsthilfegruppe für Familien mit behinderten Kindern im Kreis Barnim (Brandenburg) und von Carolin Favretto, Vorsitzende der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten e. V.
Das Treffen mit Herrn Dr. Schölkopf fand pandemiebedingt in einem überdachten Durchgang des Ministeriums statt. Eine offizielle Stellungnahme wollte er nicht abgeben. Das sei bei Petitionen nicht üblich.... further -
Petition wurde eingereicht!
on 14 Jun 2021Heute wurde die Petition offiziell eingereicht.
Debate
Ich unterstütze diese Petition, weil dieser geplante Vorbehalt von 60 % der Leistungen für eine "längere Verhinderung der Pflegeperson" die Inanspruchnahme der dringend benötigten Unterstützungen unnötig verkompliziert und de facto in einer Vielzahl von Einzelfällen eine Kürzung der bisher möglichen Hilfeleistungen bewirkt. Es ist mit diesen "Eckpunkten" nicht erklärt, was unter einer "längere Verhinderung der Pflegeperson" zu verstehen ist. In Abgrenzung zur Praxis der stundenweisen Inanspruchnahme (unter 8 Stunden), müsste aber jeder Zeitraum über 8 Stunden schon den Tatbestand erfüllen.
Bei Einführung der Pflegeversicherung wurde der Bedarf an "Verhinderungspflege" wie folgt begründet: "Erkrankt die Pflegeperson oder fährt sie in Erholungsurlaub, gerade auch um neue Kräfte für die Fortsetzung der Pflege zu sammeln, soll dies nicht dazu führen, daß der Pflegebedürftige in stationäre Pflege überwechseln muß." (S. 113, BT-Drs. 12/5262). Ist es denn so abwegig, eine Reserve für den Fall zu haben, dass die Pflegeperson erkrankt? Ob die 60% von 3.300 € betragen muss, sei dahingestellt...