Region: Bundesrepublik Deutschland
Bild der Petition Keine Interessenkollision im Opferentschädigungsrecht (OEG)
Bürgerrechte

Keine Interessenkollision im Opferentschädigungsrecht (OEG)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag
196 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

196 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Stellt jemand einen Antrag nach dem OEG, weil sich Spätfolgen aus Gewalttaten ergeben, die dem Antragsteller in einem Kinderheim oder in schulischen Einrichtungen zugefügt wurden, darf die Bearbeitung des Antrags nicht durch dieselbe Institution erfolgen, der die Heimaufsicht, bzw. die Trägerschaft der entsprechenden Einrichtung obliegt. In diesem Fall muss die Bearbeitung des OEG-Antrages an einer von Heimaufsicht und Trägerschaft unabhängigen Stelle erfolgen.

Begründung

Liegen Heimaufsicht, Trägerschaft und die Bearbeitung eines OEG-Antrage aus o. g. Gründen bei derselben Institution, besteht eine Interessenkollision, gegen deren mögliche Auswirkungen (Beeinflussung des Antrags-, bzw. Gerichtsverfahrens) sich der Antragsteller kaum zur Wehr setzen kann. Hieraus ergibt sich für diesen eine unbillige Härte,

In den meisten Fällen können ehemalige Heimkinder das schädigende Ereignis deshalb nicht nachweisen, weil Beweismittel entweder unerreichbar in für sie gesperrten Archiven lagern, im Zuge der Vernichtung von Heimakten untergegangen sind, oder mögliche Zeugen ihre Aussage verweigern. Der eigentlich in diesen Fällen greifende § 15 KOVVfG wird oft dadurch ausgehebelt, dass die Fragestellung der o. g. Institutionen, bzw. der von diesen angeregten Glaubhaftigkeitsgutachten nicht den Vorgaben des KOVVfG oder des Entschädigungsrechtes, sondern dem Strafrecht entsprechen.

Die seinerzeit vorherrschenden Zustände in den Kinderheimen sind nicht nur bekannt, sie werden inzwischen durch diverse – auch durch die Bundesregierung in Auftrag gegebene Studien wissenschaftlich belegt. Das OEG ist dazu da, Opfer von Gewalttaten zu entschädigen. Diese Aufgabe kann das Gesetz nicht erfüllen, wenn die von mir geschilderte Interessenkollision vorliegt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Mitzeichner und Unterstützer,

    vielen herzlichen Dank für Ihre / eure Mithilfe bei meiner Petition. Wie geht es jetzt weiter?
    Die Mitzeichnungen werden jetzt von mir ausgedruckt und an den Bundestag weitergeleitet.

    Freundliche Grüße
    Karoline Viebahn

Der Staat hat das Gewaltmonopol und das kann nicht einfach auf Erzieher, Pädagogen oder Lehrer übertragen werden, das ist aber flächendeckend geschehen. Die Art des Umgangs mit den Spätfolgen im Rahmen des OEG ist deshalb beschämend, weil die seinerzeit in den Heimen lebenden Menschen auch heute noch mit uralten Vorurteilen belegt werden, die nicht einmal mehr in das Mittelalter, sondern auf den Müll gehören.

Noch kein CONTRA Argument.

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